Der im Vorhinein vereinbarte Rangrücktritt

(1) Die XY-Bank AG, im Folgend Bank genannt, gewährt der AB-GmbH,
im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, ein Darlehen in Höhe
von... Euro. Die Bank wird das Darlehen innerhalb einer Frist von zehn
Tagen nach Inkrafttreten dieses Vertrages an die
Darlehensnehmerin auszahlen.

(2) Das Darlehen ist mit... v. H. jährlich zu verzinsen.

(3) Die Bank kann diesen Darlehensvertrag mit einer Frist
von... zum Monatsende kündigen.

(4) Zur Beseitigung der Überschuldung der Darlehensnehmerin und zur
Vermeidung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Darlehensnehmerin vereinbaren die Parteien, dass die Darlehensnehmerin
zur Rückzahlung des Darlehens auch nach Kündigung des
Darlehensvertrages nur verpflichtet ist, sobald und soweit ihre sonstigen
Verbindlichkeiten durch Aktivvermögen, bewertet nach Liquidationswerten,
gedeckt sind.

(5) Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darlehensnehmerin soll die
Darlehensforderung erst nach den Insolvenzforderungen aller anderen
Insolvenzgläubiger, also auch erst nach den Forderungen der nachrangigen
 

[ENDE DER VORSCHAU]




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