Ausfallbürgschaft gegenüber einer Bank

________________________

(nachfolgend Bank genannt)

hat am /wird mit
_____________

(nachfolgend Darlehennehmer genannt)
- vertreten durch ______________

einen Darlehensvertrag über ein Darlehen in Höhe von nominal
bis ______ EUR
(in Worten: _____)
geschlossen/schließen.

___________________________________

(nachfolgend Bürge genannt)
- vertreten durch ____________________

übernimmt hiermit gegenüber der Bank für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus dem vorgenannten Darlehen die
Ausfallbürgschaft. Sofern Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gestellt sind, gilt der Ausfall als festgestellt, wenn die Sicherheiten verwertet wurden oder deren Verwertung ohne Aussicht auf Erfolg ist, der endgültige Ausfall der 

[ENDE DER VORSCHAU]




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