Vorsorgemaßnahmen für den Notfall
Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass Sie Ihre persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind.
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für Sie handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über Ihr weiteres Befinden entscheiden.
Ihr Notar wird für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vorbereiten. So wird Ihnen die Gewähr geboten, dass die von Ihnen ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.
Im wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
· Generalvollmacht
· Vorsorgevollmacht
· Betreuungsverfügung
· Patientenverfügung
Ihr Notariat berät Sie gerne über Ihre Möglichkeiten zur Vorsorge. In einem persönlichen Gespräch ist zu erörtern, ob und welche Vollmachten und anderen Anordnungen sinnvoll sein können. Ihr Notar wird dabei gegebenenfalls auch weitere Regelungen empfehlen. Haben Sie minderjährige Kinder, so sind etwa Maßnahmen zur Sicherung ihrer Unterbringung bei von Ihnen bestimmten Personen und zur Bestellung einer Betreuungsperson bzw. eines Ersatzvormundes anzuraten.
Betreiben Sie ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob die Weiterführung des Unternehmens rechtlich hinreichend gesichert ist. Es sind getrennte Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Eine für das Unternehmen erteilte Vollmacht gilt nicht notwendig im privaten Bereich und umgekehrt. Gerade auch
[ENDE DER VORSCHAU]
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