Pflegevertrag über ambulante Pflege und hauswirtschaftliche Hilfe

Zwischen

1.

vollständiger Name des Trägers

Anschrift des Trägers

vertreten durch

Name des Vertreters (z. B. Pflegedienstleitung)

- im Folgenden „Pflegedienst“ genannt

 

und

 

2. Herrn/Frau

Zuname, Vorname des Leistungsnehmers

wohnhaft in

Anschrift des Leistungsnehmers

vertreten durch den Bevollmächtigten / Betreuer

Name des Bevollmächtigten / Betreuers

- im Folgenden „Leistungsnehmer“ genannt

 

wird

mit Wirkung zum _______________ folgender Pflegevertrag geschlossen:

 

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Ziel des Vertrages ist, dem Leistungsnehmer in der häuslichen Umgebung unter

Wahrung seiner Menschenwürde zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen

Lebensführung sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten

Hilfe zu gewähren. Der Pflegedienst und seine Mitarbeiter sowie der

Leistungsnehmer werden sich auf der Grundlage der Partnerschaft um ein gutes

Miteinander im Geiste gegenseitiger Rücksichtnahme und bemühen.

(2) Der Pflegedienst wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des SGB V sowie

des SGB XI dem Leistungsnehmer im Einzelfall eine fachlich kompetente und

bedarfsgerechte Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung unter Wahrung seiner

Selbständigkeit und Achtung seiner Persönlichkeit erbringen. Der Leistungsnehmer

wird die Bemühungen des Pflegedienstes soweit möglich unterstützen.

 

§ 2 Leistungen des Pflegedienstes

(1) Art, Inhalt und Umfang der Leistungen werden entsprechend dem jeweils gültigen

Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI für die ambulante Pflege und dem Vertrag gem. §§

132, 132a SGB V und den Leistungsvereinbarungen (Anlagen 1 – 2) erbracht. Die

genannten Verträge können im Pflegedienst eingesehen werden.

(2) Der Pflegedienst bietet neben den Leistungen nach SGB V und SGB XI weitere

Leistungen an. Diese werden in Anlage 3 vereinbart. Es gelten die Regelungen

dieses Vertrages.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit

vereinbart werden. Sie werden 

[ENDE DER VORSCHAU]




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