Pflegevertrag über ambulante Pflege und hauswirtschaftliche Hilfe
Zwischen
1.
vollständiger Name des Trägers
Anschrift des Trägers
vertreten durch
Name des Vertreters (z. B. Pflegedienstleitung)
- im Folgenden „Pflegedienst“ genannt
und
2. Herrn/Frau
Zuname, Vorname des Leistungsnehmers
wohnhaft in
Anschrift des Leistungsnehmers
vertreten durch den Bevollmächtigten / Betreuer
Name des Bevollmächtigten / Betreuers
- im Folgenden „Leistungsnehmer“ genannt
wird
mit Wirkung zum _______________ folgender Pflegevertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Ziel des Vertrages ist, dem Leistungsnehmer in der häuslichen Umgebung unter
Wahrung seiner Menschenwürde zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen
Lebensführung sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten
Hilfe zu gewähren. Der Pflegedienst und seine Mitarbeiter sowie der
Leistungsnehmer werden sich auf der Grundlage der Partnerschaft um ein gutes
Miteinander im Geiste gegenseitiger Rücksichtnahme und bemühen.
(2) Der Pflegedienst wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des SGB V sowie
des SGB XI dem Leistungsnehmer im Einzelfall eine fachlich kompetente und
bedarfsgerechte Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung unter Wahrung seiner
Selbständigkeit und Achtung seiner Persönlichkeit erbringen. Der Leistungsnehmer
wird die Bemühungen des Pflegedienstes soweit möglich unterstützen.
§ 2 Leistungen des Pflegedienstes
(1) Art, Inhalt und Umfang der Leistungen werden entsprechend dem jeweils gültigen
Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI für die ambulante Pflege und dem Vertrag gem. §§
132, 132a SGB V und den Leistungsvereinbarungen (Anlagen 1 – 2) erbracht. Die
genannten Verträge können im Pflegedienst eingesehen werden.
(2) Der Pflegedienst bietet neben den Leistungen nach SGB V und SGB XI weitere
Leistungen an. Diese werden in Anlage 3 vereinbart. Es gelten die Regelungen
dieses Vertrages.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit
vereinbart werden. Sie werden
[ENDE DER VORSCHAU]
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