Testimonialvertrag, Influencervertrag
zwischen
______________ Künstler
______________ Adresse
nachfolgend "Werbetreibender" genannt
und
______________ Firma
______________ Adresse
nachfolgend „Firma“ genannt
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages oder Leistungen des Vereins
Gegenstand dieses Vertrages ist die Benennung einer Werbekooperation zwischen der Firma als Auftraggeber und dem Werbetreibenden als Testimonial.
§ 2 Leistung der Firma
(1) Die Firma verpflichtet sich, dem Werbetreibenden einmalig zum Zweck der Testimonialvereinbarung einen Betrag in Höhe von Euro ______ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Höhe zu zahlen. Der Betrag ist per Überweisung auf das Konto des Werbetreibenden bei
_________________
bis zum ________ zu entrichten. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Werbetreibenden.
(2) Die Firma stellt dem Werbetreibenden zwei der selektierten Produkte aus ihrem Sortiment zur Verfügung.
(3) Die Firma instruiert den Werbetreibenden in der richtigen Handhabung der Produkte und teilt die Kommunikationsziele zu Beginn der Kooperation mit.
§ 3 Gegenleistung des Werbetreibenden
(1) Der Werbetreibende fungiert in seiner Funktion des Testimonials als authentische Referenz für die Produkte der Firma. Er ist ein Empfehlungsgeber und kommuniziert argumentativ seine persönlichen Erfahrungen und deren Auswirkungen auf sein Wohlbefinden für Körper & Geist.
(2) Die Empfehlungsgabe erfolgt ausschließlich in inhaltlicher Form. Eine offensichtlich werbliche Produktempfehlung wird vermieden.
(3) Der Werbetreibende integriert die Empfehlungsgabe in sein Repertoire in Verbindung mit Themenschwerpunkten wie: Gesundheit, Vitalität, Bewegung, Fitness.
(4) Der Werbetreibende unterrichtet die Firma über jeweilige Veröffentlichungen und Publikationen.
§ 4 Beginn, Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit dem Tag der Unterzeichnung in Kraft.
(2) Der Vertrag wird jeweils auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen und endet mit Ablauf dieses Jahres ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 5 Kennzeichnungspflicht
Die Kennzeichnungspflicht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Werblichkeit obliegt dem Werbetreibenden.
§ 6 Branchenexklusivität/Ausschließlichkeit
(1) Der Werbetreibende wird für die Laufzeit dieser Vereinbarung exklusiv mit der
[ENDE DER VORSCHAU]
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