Rahmenvertrag über Social Media Dienstleistungen
Zwischen
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- nachfolgend „Auftraggeber“ genannt
und
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- nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt
wird folgender Rahmenvertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Der Auftragnehmer erbringt nach den Bedingungen dieses Vertrages für den Auftraggeber Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, insbesondere im Bereich Social Media. Hierzu gehören u.a.:
a. Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und/oder Social Media Aktivitäten
b. Strategieberatung und Strategieentwicklung, Entwicklung von Social Media Einstiegsstrategien (unternehmensspezifisch)
c. Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, Programmierung, technischer Implementierung und ggf. Design der Website, sowie den Auftritten in sozialen Netzwerken
d. Werbekampagnen-Planung und Umsetzung in Bezug auf Google/ Facebook-Ads
e. Social Media Monitoring & Analyse
f. …
g. …
Zusätzliche Leistungen können gesondert per E-Mail oder Telefon beauftragt werden, müssen aber immer von Auftragnehmer per E-Mail oder schriftlich bestätigt werden.
(2) Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Aufträge eigenverantwortlich, selbstständig leitend und nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchführen. Er bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten selbstständig und frei, er unterliegt insbesondere keinen Weisungen des Auftraggebers unterworfen, unberührt bleiben fachliche Weisungen, besondere Erfordernisse wird er angemessen berücksichtigen. Er ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen, er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese über ausreichende fachliche Qualifikation verfügen um die Aufträge ordnungsgemäß auszuführen.
(3) Der Auftragnehmer ist in Einzelfällen und nur mit Zustimmung des Auftraggebers befugt, gegenüber Kunden im Namen des Auftraggebers aufzutreten.
(4) Der Auftraggeber erkennt an, dass der
[ENDE DER VORSCHAU]
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