Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der Agrarprämien OHG b2b
1. Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Agrarprämien OHG, [Adresse], nachfolgend AP genannt, und den Nutzern der Plattform Agrarprämienhandel. Die Nutzer erreichen die Plattform unter der Internet-Adresse www.praemienhandel.biz.
(2) Bei Neu-Anmeldungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung der AGB. Für die Vertragsverhältnisse zwischen AP und bereits angemeldeten Nutzern gilt die jeweils gültige Fassung der AGB, wenn die Nutzer der Geltung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übersendung der AGB widersprochen haben.
(3) Wenn der Nutzer Unternehmer ist, unterliegen der Nutzungsvertrag und die AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegen der Nutzungsvertrag und die AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine Verbraucherschutzvorschriften oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(4) Gerichtsstand für aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehende Streitigkeiten ist [Sitz des Anbieters], sofern der Nutzer Kaufmann i.S.d. HGB, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(5) Im Einzelfall mit dem Nutzer getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
2. Inhalt des Nutzungsvertrages
(1) AP betreibt die Plattform Agrarprämienhandel als Auktionsplattform, auf der die angemeldeten Nutzer Zahlungsansprüche i.S.d. EU-Verordnung 1782/2003 und des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes (BetrPrämDurchfG) endgültig kaufen und verkaufen können. Eine Übertragung von Zahlungsansprüchen ist dabei nur zulässig, wenn der übertragende Betriebsinhaber mindestens 80 % seiner Zahlungsansprüche für die Dauer von mindestens einem Kalenderjahr genutzt hat. Von einer Übertragung ausgeschlossen sind
[ENDE DER VORSCHAU]
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