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Die Gründung einer Personalberatungsfirma: Ein umfassender Leitfaden

Dieser umfassende Leitfaden bietet eine detaillierte Anleitung zur Gründung einer Personalberatungsfirma zur Vermittlung von Arbeitnehmern und für Arbeitnehmerüberlassung. Er umfasst die Wahl der Rechtsform, die Kosten, die notwendigen Erlaubnisse sowie wichtige Schritte zur Markteinführung und zum Aufbau eines erfolgreichen Unternehmens.

Die Gründung einer Personalberatungsfirma zur Vermittlung von Arbeitnehmern und für Arbeitnehmerüberlassung ist eine vielversprechende Möglichkeit, in die Welt des Unternehmertums einzusteigen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des Arbeitsmarktes zu leisten. In diesem umfassenden Leitfaden werden die Schritte zur Gründung einer solchen Firma detailliert erläutert, einschließlich der empfohlenen Rechtsform, der anfallenden Kosten und der notwendigen Erlaubnisse.

Die Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung einer Personalberatungsfirma. Die gängigsten Rechtsformen für Unternehmen in diesem Bereich sind:

1. Einzelunternehmen: 

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. Der Gründer haftet hierbei persönlich für alle Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens.

2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): 

Eine GbR ist eine Partnerschaft von zwei oder mehr Personen, die zusammen eine Firma betreiben. Auch hier haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Firma. (mehr Infos zur Rechtsform GbR)

3. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): 

Eine GmbH bietet den Vorteil der beschränkten Haftung, was bedeutet, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter auf das Firmenvermögen beschränkt ist. Dies bietet ein höheres Maß an Sicherheit für die Gründer. (mehr Infos zur Rechtsform GmbH)

4. UG (haftungsbeschränkt) / Mini-GmbH: 

Die UG ist eine Variante der GmbH mit geringerem Stammkapital. Sie bietet ebenfalls die Möglichkeit der beschränkten Haftung und eignet sich besonders für Gründer mit begrenztem Startkapital.

Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der persönlichen Haftungsbereitschaft der Gründer, des Startkapitals und der langfristigen Unternehmensziele. Es ist ratsam, sich vor der Entscheidung von einem Rechts- oder Unternehmensberater beraten zu lassen.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Rechtsform mit beschränkter Haftung wie UG oder GmbH.

Kosten der Gründung

Die Kosten für die Gründung einer Personalberatungsfirma können je nach gewählter Rechtsform und individuellen Umständen variieren. Zu den typischen Kosten können gehören:

  • Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (bei GmbH oder UG)
  • Eintragungsgebühren im Handelsregister
  • Gründungskosten für Beratungsdienstleistungen oder Unterstützung bei der Unternehmensgründung
  • Kapitaleinlage bei GmbH oder UG (abhängig vom Stammkapital)

Es ist ratsam, im Vorfeld alle Kosten sorgfältig zu kalkulieren und einen finanziellen Puffer einzuplanen, um unerwartete Ausgaben abdecken zu können. Ein detaillierter Businessplan kann dabei helfen, die finanzielle Planung zu strukturieren und potenzielle Investoren oder Kreditgeber zu überzeugen.

(Mehr Infos zu Kosten der Gründung einer GmbH oder UG)

Hier können Sie uns direkt mit der Gründung beauftragen

GmbH Gründung

Kompetent und schnell zu Ihrer GmbH. Von der Abstimmung der Firmierung über die individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Vertretung bei der notariellen Beurkundung der Gründung und zur Eröffnung des Geschäftskontos beraten und unterstützen wir Sie umfassend bei der Gründung der GmbH. 

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Notwendige Erlaubnisse und Genehmigungen

Für die Tätigkeit einer Personalberatungsfirma können verschiedene Erlaubnisse und Genehmigungen erforderlich sein:

1. Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung: 

Grundsätzlich benötigen Personalberatungsfirmen keine Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung, um ihre Dienstleistungen legal anbieten zu können. Seit dem 27.03.2002 wird für die Personalvermittlung keine Genehmigung mehr verlangt. Das Gewerbe ist somit nicht erlaubnispflichtig, sondern muss lediglich beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden (§ 14 GewO). Nur für die Abrechnung von Vermittlungsgutscheinen bei der Agentur für Arbeit, ist eine Zertifizierung (AZAV) zwingend erforderlich.

2. Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG): 

Wenn die Personalberatungsfirma auch Arbeitnehmerüberlassungsdienste anbieten möchte, ist eine spezielle Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erforderlich. Diese Genehmigung wird in der Regel von den Arbeitsbehörden oder Gewerbeaufsichtsämtern erteilt und setzt bestimmte Anforderungen an die Zuverlässigkeit des Unternehmens und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen voraus. (Infos zur Beantragung einer AÜG Erlaubnis)

3. Anforderungen und Kosten der AÜG-Genehmigung: 

Die Anforderungen für eine AÜG-Genehmigung können je nach Bundesland oder Region variieren, jedoch sind in der Regel folgende Aspekte zu beachten:

  • Ausgefüllter Antrag (Formular der Agentur für Arbeit)
  • Kopie des Handelsregisterauszuges
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Führungszeugnis für den Antragsteller der eine natürliche Person ist oder für den Vertreter nach dem Gesetz oder der Satzung der Gesellschaft
  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller der eine natürliche Person ist oder für den Vertreter nach dem Gesetz oder der Satzung der Gesellschaft (GZR 3)
  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller der eine juristische Person ist (GZR 4)
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Bescheinigung der Krankenkassen
  • Auszüge aller Geschäftskonten bzw. Kreditbestätigungen (Liquiditätspflicht in Höhe von mindestens 10.000 EUR und bei mehr als 5 Leiharbeitnehmern 2.000 EUR pro Leiharbeitnehmer)
  • Muster eines Leiharbeitsvertrages gem. § 11 AÜG
  • Muster eines Überlassungsvertrages gem. § 12 AÜG

Die Kosten für die Beantragung einer AÜG-Genehmigung können ebenfalls variieren und umfassen typischerweise Verwaltungsgebühren sowie gegebenenfalls Kosten für Schulungen oder Beratungsdienstleistungen zur Vorbereitung auf die Prüfung.

Für den Erstantrag erhebt die Behörde eine Gebühr von 377 EUR.

Für die erforderliche Betriebsprüfung vor der ersten Verlängerung fallen 1.316 EUR an und für den ersten Verlängerungsantrag entsteht in der Regel eine Gebühr in Höhe von 2.060 EUR.

Vor dem zweiten Verlängerungsantrag wird in der Regel keine Betriebsprüfung durchgeführt und es fallen nur Kosten in Höhe von 218 EUR an.

Für den letzten Antrag auf unbefristete Erlaubnis wird erneut eine Gebühr in Höhe von 2.060 EUR erhoben.

Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die spezifischen rechtlichen Anforderungen in Ihrem Land oder Ihrer Region zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen, um rechtliche Probleme oder Verzögerungen bei der Geschäftstätigkeit zu vermeiden. Eine sorgfältige Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen kann dabei helfen, potenzielle Risiken zu identifizieren und rechtliche Konformität sicherzustellen.

Mit diesem Auftrag können Sie uns beauftragen, Sie betreffend einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG zu beraten und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaunis zur Arbeitnehmerüberlassung zu stellen.

Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen und erstellen Muster für Leiharbeitsvertrag gem. § 11 AÜG und Überlassungsvertrag gem. § 12 AÜG.

Marktanalyse und Geschäftsstrategie

Bevor Sie Ihre Personalberatungsfirma gründen, ist es ratsam, eine gründliche Marktanalyse durchzuführen, um den Bedarf und die Konkurrenz in Ihrem Zielmarkt zu verstehen. Analysieren Sie die Trends in der Arbeitswelt, die Anforderungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie das Potenzial für Ihr Geschäftsmodell.

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse können Sie eine solide Geschäftsstrategie entwickeln, die Ihre Alleinstellungsmerkmale, Zielgruppen, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie Ihre langfristigen Wachstumsziele definiert. Eine klare Positionierung am Markt und ein differenziertes Leistungsangebot können dabei helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben und erfolgreich zu sein.

Aufbau eines Netzwerks und Marketingaktivitäten

Der Erfolg Ihrer Personalberatungsfirma hängt maßgeblich von Ihrem Netzwerk und Ihrer Sichtbarkeit am Markt ab. Nutzen Sie Ihre Kontakte und Beziehungen, um potenzielle Kunden und Kandidaten zu gewinnen. Investieren Sie in gezielte Marketingaktivitäten, um Ihre Dienstleistungen bekannt zu machen und Ihr Unternehmen als kompetenten Partner im Personalwesen zu positionieren.

Online-Präsenz, Social-Media-Marketing, Networking-Veranstaltungen, Fachmessen und persönliche Empfehlungen sind nur einige der Möglichkeiten, um Ihr Unternehmen zu bewerben und neue Geschäftschancen zu generieren. Ein professioneller Auftritt und ein überzeugendes Marketingkonzept können dabei helfen, das Vertrauen Ihrer Zielgruppe zu gewinnen und langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen.

Fazit

Die Gründung einer Personalberatungsfirma zur Vermittlung von Arbeitnehmern und für Arbeitnehmerüberlassung bietet vielfältige Chancen, ist jedoch auch mit bestimmten Herausforderungen verbunden. Durch die sorgfältige Auswahl der Rechtsform, die Planung der Kosten und die Einholung aller erforderlichen Erlaubnisse können diese Herausforderungen erfolgreich gemeistert werden. Mit einem fundierten Geschäftsplan, einer klaren Vision für das Unternehmen und einem engagierten Team steht einer erfolgreichen Gründung und langfristigen Entwicklung nichts im Wege.

Wir beraten Sie umfassend zur Gesellschaftsgründung und anderen Themen zum Gesellschaftsrecht

Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten Sie gern zur Gründung von Gesellschaften wie UG, GmbH oder auch GbR etc.. Für Gesellschaftsgründungen bieten wir Pakete zu Pauschalhonoraren an.

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Wir beraten Sie auch bei Umstrukturierungen oder außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern.

Haben Sie Fragen zur Gesellschaftsgründung? Wir beraten Sie gern kurz unverbindlich. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an 069-71672670.

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