Patentverletzung - Verteidigung und Durchsetzung von Patenten

Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten Sie bei Patentverletzungen

Sie haben ein Patent und wollen gegen einen Verletzer vorgehen?

Wir prüfen für Sie mögliche Ansprüche und beraten Sie zur Vorgehensweise. Schildern Sie uns unverbindlich den Sachverhalt. Wir geben Ihnen eine kurze Ersteinschätzung inklusive eine Kostenschätzung.

Folgen einer Patentverletzung

Die Folgen einer Patentverletzung können erhebliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz bis hin zur Strafbarkeit sein. Neben Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen und eines Vorlage- und Besichtigungsanspruchs ist es dem Patentinhaber von Gesetzeswegen her außerdem erlaubt, eine Vernichtung der patentverletzenden Erzeugnisse zu fordern.

Verteidigung gegen angebliche Patentverletzung

Sollten Sie selbst einmal wegen einer angeblichen Patentverletzung in Anspruch genommen worden sein, verteidigen wir Sie, notfalls auch gerichtlich. Prozesse, die eine Patentverletzung zum Thema haben, sind in der Regel äußerst komplex. Neben der Kenntnis der Gesetzeslage ist insbesondere auch eine Kenntnis von der einschlägigen Rechtsprechung des zuständigen Patentgerichts notwendig. Fragen Sie die Anwälte für Patentverletzungen in unserer Kanzlei nach einer ersten Einschätzung zur Rechtslage in Ihrem Fall.

 

Beschlagnahmungen an der Grenze

Patentverletzende Produkte können wir bereits an der Grenze abgefangen werde. Wir stellen beim Zoll wegen der zu erwartenden Patentverletzungen die notwendigen Anträge für Sie und betreuen Sie während des gesamten Grenzbeschlagnahmeverfahrens. Wir lassen die beschlagnahmten Produkte in Ihrem Namen vernichten und fordern in einem anschließenden Gerichtsverfahren Schadensersatz vom Patentverletzer für Sie.

 

Wie wird eine Patentverletzung gerichtlich verfolgt?

Mit einer Patentverletzungsklage kann der Patentinhaber seine Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Patentverletzter gerichtlich geltend machen. Für Patentstreitsachen sind in erster Instanz spezielle Kammern bestimmter Landgerichte zuständig.

 

Vor der Einreichung einer Klage wegen Patentverletzung erfolgt in der Regel eine Berechtigungsanfrage, um das Kostenrisiko einer unberechtigten Abmahnung zu vermeiden. nur wenn hinsichtlich der Patentverletzung Sicherheit besteht erfolgt eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wenn der Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgibt, ist er verpflichtet, die dem Abmahnenden entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen. Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert ab, der häufig zwischen € 500.000 und € 1.000.000 eingestuft wird. Für die Abmahnung wird meist eine 1,3-fache Geschäftsgebühr gemäß §13 RVG für den jeweiligen Streitwert angesetzt, was Kosten zwischen 1.500 und 3000 EUR bedeutet.

 

Eine einstweilige Verfügung ist nur in sehr wenigen Fällen durchzusetzen.

 

Kosten im gerichtlichen Patentverletzungsverfahren

Das Patentverletzungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem die Gerichts- und Anwaltsgebühren von der Höhe des Streitwertes abhängen. Die unterlegene Partei hat die Kosten des Patentverletzungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert liegt typischerweise bei € 500.000 oder 1.000.000. Bei einem Streitwert von € 500.000 beträgt das Kostenrisiko für die erste Instanz (Landgericht) etwa € 42.000 und für die zweite Instanz (Oberlandesgericht) etwa € 66.000. Bei einem Streitwert von € 1.000.000 beträgt das Kostenrisiko bereits € 79.000 bzw. € 102.000. Eine Patentverletzungsklage birgt somit ein erhebliches Kostenrisiko.