Anmeldekosten eines Patents
Die Kosten für die Anmeldung eines Patents, hängen von der Komplexität der Anmeldung ab und der territorialen Ausdehnung des Patents.
Für eine deutsche Patentanmeldung von mittlerer Komplexität mit bis zu 10 Schutzsansprüchen, berechnen wir 4500 EUR, inklusive der Anwaltskosten für Anmeldung und Führung des Patenterteilungsverfahrens sowie der amtlichen Anmelde-, Recherche- und Erteilungsgebühr (https://www.liesegang-partner.de/eshop/patentanmeldung-deutschland.html).
Im Durschnitt liegen die nationalen Anmelde- und Verfahrenskosten zwischen 5000 und 8000 EUR.
Eine Anmeldung das Patenterteilungsverfahren für ein EP Patent mit der Benennung einer umfangreichen Anzahl von europäischen Staaten kostet durchschnittlich zwischen 18.000 und 30.000 EUR.
Letztlich hängen die Kosten auch von der Komplexität der Anmeldung ab.
Bei nationalen Anmeldungen in den Ländern Deutschland, China, USA sowie im EP und PCT Verfahren ist beispielsweise mit folgenden amtlichen Gebühren zu rechnen:
Deutschland
Anmeldegebühr: 40 EUR
Recherchegebühr: 300 EUR
Gebühr für Prüfungsantrag: 350 EUR
Erteilungsgebühr: 0 EUR
China
Anmeldegebühr: 950 Yuan
Recherchegebühr: 0 EUR
Gebühr für Prüfungsantrag: 2500 Yuan
Erteilungsgebühr: 255 Yuan
USA
In den USA hängen die amtlichen Gebühren auch von der Größe des Unternehmens. Bei kleinen Unternehmen bzw. Einzelerfindern werden die Gebühren um 50% bzw. 75 % ermäßigt.
Anmeldegebühr: 280 USD
Recherchegebühr: 600 USD
Gebühr für Prüfungsantrag: 720 USD
Erteilungsgebühr: 960 USD
EP
Anmeldegebühr: 210 EUR
Benennungsgebühr: 580 EUR
Übermittlungsgebühr: 0 EUR
Recherchegebühr: 1285 EUR
Gebühr für Prüfungsantrag: 1805 EUR
Erteilungsgebühr: 915 EUR
Weitere Kosten: Validierungskosten (hängen von der Anzahl der Länder ab. Sie liegen im Durchschnitt zwischen 1000 und 3000 EUR liegen)
PCT
Anmeldegebühr: 1330 CHF
Benennungsgebühr: 0 CHF
Übermittlungsgebühr: 100 CHF
Recherchegebühr: hängt von den Gebühren, die in dem jeweiligen Land erhoben werden.
Gebühr für Prüfungsantrag: maximal 2000 CHF
Erteilungsgebühr: -CHF
Weitere Kosten: Validierungskosten (hängen von der Anzahl der Länder ab. Sie liegen im Durchschnitt zwischen 1000 und 3000 EUR liegen).
Ferner werden sogenannte Aufrechterhaltungsgebühren fällig. Die Gebühren werden jährlich fällig. Beim EP Patent sind die Aufrechterhaltungsgebühren nur bis zur Validierung zu zahlen. Dann werden die Aufrechterhaltungsgebühren der Staaten fällig, in die EP Anmeldung validiert wurde.
In der Regel fallen folgende Aufrechterhaltungsgebühren an:
Deutschland
Erstes Jahr: 0 EUR
Zweites Jahr: 0 EUR
Drittes Jahr: 70 EUR
Viertes Jahr: 70 EUR
5. bis 9. Jahr: 930 EUR
10. bis 20. Jahr: 12100 EUR
China
Erstes Jahr: 900 YUAN
Zweites Jahr: 900 YUAN
Drittes Jahr: 900 YUAN
Viertes Jahr: 1200 YUAN
5. bis 9. Jahr: 8400 YUAN
10. bis 20. Jahr: 70000 YUAN
USA
In den USA hängen die Aufrechterhaltungsgebühren ebenfalls von der Größe des Unternehmens. Bei kleinen Unternehmen bzw. Einzelerfindern werden die Gebühren um 50% bzw. 75 % ermäßigt
Erstes Jahr: 0 USD
Zweites Jahr: 0 USD
Drittes Jahr: 1600 USD
Viertes Jahr: 0 USD
5. bis 9. Jahr: 3600 USD
10. bis 20. Jahr: 7400 USD
EP
Erstes Jahr: 0 EUR
Zweites Jahr: 0 EUR
Drittes Jahr: 465 EUR
Viertes Jahr: 580 EUR
5. bis 9. Jahr: 5650 EUR
10. bis 20. Jahr: 17160 EUR