Beratung bei Domainstreitigkeiten
Liesegang & Partner berät seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten betreffend Domainstreitigkeiten, insbesondere bei Kennzeichenverletzungen.
Uniform Domain Name Dispute Resolution (UDRP), Uniform Rapid Suspension System URS, Alternative Dispute Resolution ADR
Wir beraten und vertreten Mandanten in einer Vielzahl von Konflikten betreffend Domains, etwa Verkauf von gefälschter Markenware, Registrierung von markenverletzenden Domains, Abwerbung durch Tippfehlerdomains, falsche Behauptungen, Irreführungen, Identitätsdiebstahl, Domaingrabbing etc..
Um langwierige Gerichtsstreitigkeiten zu vermeiden führen wir, soweit zulässig, alternative Streitschlichtungen durch.
Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP)
Das UDRP-Verfahren findet auf eine Vielzahl von Top Level Domains Anwendung. Jeder, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, kann ein Verfahren einleiten. Die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) ist ein von der Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) eingeführtes Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domainnamenstreitigkeiten. Gegenstand der UDRP sind alle Fälle des sogenannten Domaingrabbing oder Cybersquatting. Geregelt werden sollen mithin Fälle, in denen evident gegen die Kennzeichenrechte verstoßen wird.
Uniform Rapid Suspension System URS
Das Uniform Rapid Suspension System URS wurde für Rechteinhaber geschaffen, um ihnen ein schnelles und kostengünstiges Verfahren zur sofortigen Suspendierung der Domain für die Dauer des bestehenden Registrierungszeitraums zu ermöglichen. Während dieser Zeit kann die Domain weder übertragen noch gelöscht werden. Im Gegensatz zur Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) ist das URS nur für offensichtliche Missbrauchsfälle konzipiert. Markeninhaber können auch beide Beschwerdeverfahren kombinieren und so deren Vorteile nutzen: über ein URS-Verfahren kann man die Suspendierung der Domain erreichen und verhindert so weiteren Schaden, der von der Domain ausgeht. Über das UDRP-Verfahren kommt man zum Transfer der Domain und erlangt damit die endgültige Kontrolle.
Alternative Dispute Resolution ADR
Für .eu Domains beraten wir im Rahmen des ADR - Verfahrens. Die alternative Streitbeilegung wird vom in Prag ansässigen Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik angeboten.
.DE Toplevel Domains
Bzgl. der Toplevel Domain .de gibt es kein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren.
Eine Löschung oder der Transfer einer .de Domain kann durchgesetzt werden, wenn
- die Domain im Zeitpunkt ihrer Registrierung einer Marke, Geschäftsbezeichnung oder einen Namen eines Dritten entspricht und
- die Domain nur registriert wurde um sich diese vom Inhaber des Marken-, Geschäftskennzeichen- und/oder Namensrechts für einen hohen Preis abkaufen zu lassen oder
- es sich um einen überragend bekannten (Unternehmens)Namen handelt, der als Domain registriert wurde.
Ein Anspruch auf Übertragung der .de Domain ist derzeit nicht gegeben.
Wenn der Kläger in einem Verfahren, dass auf Löschung einer Domain gerichtet ist auch die Übertragung der Domain erreichen möchte, kann er bei der DENIC einen sogenannten DISPUTE-Eintrag erwirken. Dieser verhindert eine Weiterübertragung der streitgegenständlichen Domain auf einen Dritten und reserviert dem Antragsteller die Inhaberschaft für den Fall, dass die Domain vom bisherigen Inhaber die Domain freigegeben wird.
Einen genaueren Überblick erhalten Sie in unserem Artikel UDRP und ADR Domainstreitverfahren
Wie läuft üblicherweise ein Verfahren ab?
Sobald Sie uns alle Unterlagen zur Verfügung gestellt haben prüfen wir Ihre Anspruchsmöglichkeiten. Anschließend fordern wir die Gegenseite in einem Schreiben auf, die rechtsverletzende Nutzung einzustellen und ggf. die Domain zu löschen oder herauszugeben.
Falls die Gegenseite nicht reagiert oder sich uneinsichtig zeigt leiten wir weitere Schritte ein. Dies kann ein UDRP, URS oder ADR Verfahren sein, für Domains, die dieses erlauben. In anderen Fällen müssen normale gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Welche Kosten entstehen?
Eine allgemeine Aussage lässt sich dazu nicht machen. Für eine Abmahnung können dies ca. 1.500 EUR sein. Die Gebühren für ein Streitschlichtungsverfahren liegen ebenfalls bei ca. 1500 EUR plus unser Honorar. Gerichtsverfahren sind meist teurer.