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Auch außerhalb des Online-Handels sind AGB richtig und wichtig. Die richtige Formulierung der AGB vorausgesetzt, hat der Verwender erhebliche Vorteile, z.B. bei der Haftung oder bei Schadensersatzansprüchen. Oft dienen eigene AGB auch dazu, die Bedingungen des Vertragspartners auszuhebeln.

Alle AGB müssen jedoch so gestaltet werden, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Den Rahmen dafür bilden die §§ 305 bis 310 BGB. Die AGB müssen verständlich sein (Transparenzgebot). Auch dürfen sie einen Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. Und der Kunde muss sie auch in „zumutbarer Weise“ zur Kenntnis nehmen können. Das bedeutet, dass er die verwendeten AGB leicht finden und lesen können muss (ohne dass er eine Lupe braucht!)

Der Inhalt jeder AGB unterliegt der Nachprüfbarkeit durch die Gerichte. Kurz gesagt, alles was den Kunden unangemessen benachteiligt, etwa weil die Regelung überraschend ist oder erheblich von geltendem Recht abweicht, ist unwirksam. Auch unklare oder mehrdeutige Klauseln gehen im Zweifel zu Lasten des Verkäufers.

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung von maßgeschneiderten AGB.

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Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung und Überprüfung von AGB ist Rechtsanwalt Marco Rössel, der sich seit mehreren Jahren mit der Erstellung und Prüfung von zuverlässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen befasst.