Aufführungsvertrag zwischen Verlag und Veranstalter mit nicht ausschließllichem Recht

zwischen

___________________

(nachstehend Verlag genannt)

einerseits

und

der _________________________________________________________________________

vertreten durch ____________________________

(nachstehend Veranstalter genannt)

andererseits

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

§ 1 Aufführungsrecht

1. Der Verlag räumt dem Veranstalter – unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der in § 3 geregelten Vergütung - das nicht ausschließliche Recht zur Aufführung des Werkes ______________________________________________ - Das Bühnenmusical, Musik: ___,

Text: ____ in deutscher Sprache an den/dem folgende(n) Spielort(en) und der/den folgenden Spielstätte(n) ein: __________________________________________________________________.

2. Das unter § 1 Ziffer 1 eingeräumte Recht bezieht sich ausschließlich auf die bühnenmäßige Aufführung des Werkes und ist auf die Anzahl von ______ Aufführungen beschränkt. Weitere Aufführungen bedürfen der Genehmigung durch den Verlag.

3. Austauschgastspiele bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Verlag.

4. Es besteht Einverständnis darüber, dass die Aufnahme der vom Veranstalter durchgeführten Aufführungen des Werkes auf Ton- und Bildträger jeglicher Art, die Übertragung der Aufführungen gemäß § 37 Abs. 3 UrhG, die sonstige öffentliche Wahrnehmbarmachung der Aufführung des Werkes durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen sowie jede sonstige Nutzung des Werkes nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verlages zulässig ist.

5. Die Einräumung des Aufführungsrechtes ist wirksam nur für die im Aufführungsvertrag vereinbarten Spielstätten und für die namentlich genannten Spielorte. Das Aufführungsrecht darf nicht auf Dritte übertragen werden.

 

§ 2 Aufführungsmaterial

1. Für die Aufführungen darf nur Aufführungsmaterial benutzt werden, das der Veranstalter vom Verlag bezogen hat.

2. Das Aufführungsmaterial wird mietweise geliefert, wobei die Porto- und Verpackungsspesen vom 

[ENDE DER VORSCHAU]




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