Mieterstromvertrag mit Mieterstromförderung nach dem EEG

Zwischen:

Vermieter (im Folgenden "Anbieter" genannt)

Adresse: [Vermieter-Adresse]

und

Mieter (im Folgenden "Kunde" genannt)

Adresse: [Mieter-Adresse, z.B. Wohnung Nr. im Gebäude]

Präambel:

Der Anbieter ist Eigentümer des Gebäudes, gelegen an [Gebäudeadresse], und hat auf dem Dach des Gebäudes eine Photovoltaikanlage installiert, die Strom erzeugt (im Folgenden "PV-Anlage"). Der Kunde mietet eine Wohnung im Gebäude des Anbieters und hat Interesse am Bezug von Strom, der von der PV-Anlage erzeugt wird. Beide Parteien beabsichtigen, hiermit einen Vertrag über die Lieferung und Abnahme von Strom zu schließen.

§ 1 Gegenstand

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, den vom Kunden benötigten Strom bis zu einer Obergrenze von [maximale kWh/Jahr] pro Jahr zu liefern, der ausschließlich durch die PV-Anlage auf dem Dach des genannten Gebäudes erzeugt wird.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, den gelieferten Strom zu den Bedingungen dieses Vertrags abzunehmen und zu bezahlen.

 

§ 2 Komplett- und Teilbelieferung

(1) Komplettbelieferung: Der Anbieter strebt an, den gesamten Strombedarf des Kunden bis zur vereinbarten Obergrenze durch die PV-Anlage zu decken.

(2) Teilbelieferung: Sollte die PV-Anlage nicht ausreichend Strom produzieren, um den gesamten Bedarf des Kunden zu decken, wird der Anbieter den Kunden über alternative Bezugsquellen informieren, um die Differenz zu decken. Der Kunde hat das Recht, aber nicht die Pflicht, den zusätzlich benötigten Strom über diese alternativen Quellen zu beziehen.

 

§ 3 Preis und Zahlungsbedingungen

(1) Das Stromentgelt setzt sich zusammen aus dem Preis für den von der Stromerzeugungsanlage gelieferten Strom und dem Preis für den zugekauften Strom.

(2) Der Preis für den von der Stromerzeugungsanlage gelieferten Strom beträgt ….....% des Strompreises des lokalen Grundversorgungstarifs. Letzterer beträgt derzeit € …. je Monat Grundpreis und € 0,…. Arbeitspreis pro kWh.

(3) Der Preis für den zugekauften Strom richtet sich nach dem 

[ENDE DER VORSCHAU]




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