Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n)
Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen eines externen Datenschutzbeauftragten
zwischen
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- im Folgenden „Auftraggeber“ genannt -
und
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- im Folgenden „Beauftragter“ genannt -
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Beauftragten als seinen externen Datenschutzbeauftragte zu benennen, der Beauftragte beabsichtigt, die Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten bei dem Auftraggeber wahrzunehmen. Hierzu schließen die Parteien den folgenden Vertrag
§ 1 Benennung als externer Datenschutzbeauftragter
Der Auftraggeber benennt hiermit den Beauftragten für die Dauer dieses Vertrages zum Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG
§ 2 Pflichten des Beauftragten
(1) Der Beauftragte wird die ihm gem. Art. 39 DSGVO obliegenden Aufgaben erfüllen und hierbei insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
a) Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen einschlägigen Datenschutzvorschriften.
b) Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der DSGVO, anderer einschlägiger Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien des Auftraggebers für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen.
c) Beratung — auf Anfrage — im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO.
d) Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
e) Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen.
(2) Der Beauftragte wird darüber hinaus folgende zusätzlich Aufgaben
[ENDE DER VORSCHAU]
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