Konsortial-Kreditvertrag
Konsortial-Kreditvertrag zwischen der
_______ – Kreditnehmer –
und einem
Bankenkonsortium, dieses bestehend aus den Konsortialbanken
1. A.-Bank _______
(nachfolgend Konsortialführer genannt)
2. B.-Bank _______
3. C.-Bank _______
4. D.-Bank _______
5. E.-Bank _______
6. F.-Bank _______ – Kreditgeber –
§ 1 Konsortialkredit
Die Konsortialbanken gewähren dem Kreditnehmer einen Konsortialkredit in Höhe von EUR 140.000.000,– (in Worten: EURO einhundertvierzig Millionen).
§ 2 Konsortialbeteiligung, Konsortialquoten
(1) Jede Konsortialbank beteiligt sich an dem Konsortialkredit einzeln und unabhängig von den übrigen Konsortialbanken jeweils mit folgendem Teilbetrag (Konsortialquote):
A.-Bank AG EUR 40.000.000,–
B.-Bank AG EUR 20.000.000,–
C.-Bank AG EUR 20.000.000,–
D.-Bank AG EUR 20.000.000,–
E.-Bank AG EUR 20.000.000,–
F.-Bank AG EUR 20.000.000,–
(2) J ede Konsortialbank ist ausschließlich für ihre eigene Konsortialquote am Konsortialkredit verantwortlich, eine gesamtschuldnerische Haftung der Konsortialbanken ist ausgeschlossen.
(3 ) Sofern eine Konsortialbank ihren Verpflichtungen aus diesem Konsortial-Kreditvertrag (Kreditvertrag) nicht ordnungsgemäß nachkommt oder vom Kreditvertrag zurücktritt, bleibt der Kreditvertrag sowohl für den Kreditnehmer als auch für die übrigen Konsortialbanken bindend. Satz 1 gilt entsprechend, wenn eine Konsortialbank den Kreditvertrag kündigt oder Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der von einer Konsortialbank übernommenen Verpflichtungen aus diesem Kreditvertrag führen.
§ 3 Auszahlung
(1) Der Konsortialkredit wird an einem Bankarbeitstag innerhalb einer Frist von 30 Tage n nach Inkrafttreten dieses Kreditvertrags ausgezahlt. Der Auszahlungskurs beträgt 100%.
(2) Die Auszahlung des Konsortialkredits erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kreditnehmers. Der Kreditnehmer wird den Konsortialführer innerhalb der Frist nach Absatz 1 mindestens sieben Bankarbeitstage vor dem vorgesehenen
[ENDE DER VORSCHAU]
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