Verkauf von Bio-Produkten über das Internet
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach „gesünderen Nahrungsmitteln“ enthalten immer mehr Produkte den Zusatz „Bio“ oder „Öko“. Damit sich Verbraucher auf die biologische bzw. ökologische Herstellung solcher Produkte verlassen können, gibt es zahlreiche Vorschriften und behördliche Zulässigkeitsvoraussetzungen. Dies führt zu diversen Kontroll-, Melde- und Kennzeichnungspflichten, die nicht nur vom Hersteller oder Lieferanten, sondern auch vom Verkäufer (und Online-Händler) zu beachten sind.
1. Kontroll- und Meldepflicht
Spezielle Vorgaben an die Produktion und den Anbau müssen bereits bei der Herstellung eingehalten werden. Insbesondere darf keine Gentechnik bei der Produktion oder beim Anbau eingesetzt werden. Um die Vorgaben an die biologische und ökologische Herstellung zu garantieren, müssen diejenigen Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse erzeugen, aufbereiten, lagern, aus einem Drittland einführen oder in den Verkehr bringen, ihre Tätigkeit der staatlich anerkannten Kontrollstelle melden. Die zuständige Behörde kontrolliert dann, ob alle notwendigen Bedingungen für einen biologischen Anbau eingehalten sind und vergibt bei erfolgreicher Untersuchung eine spezielle Kontrollnummer zusammen mit der Genehmigung, Bio-Erzeugnisse vertreiben zu dürfen.
Jede Vertriebsstufe hat sich eigenständig einer Überprüfung zu unterziehen. Das bedeutet, auch Online-Händler, die Bio-Produkte vertreiben wollen, müssen sich einer vorherigen selbständigen behördlichen Kontrolle unterziehen und die vorstehend beschriebene Zertifizierung abwarten. Der Online-Händler kann die Kontrollstelle grundsätzlich selbst wählen.
Zusätzlich muss die jeweils nächste Handlungsstufe die Bescheinigung der vorgehenden Stelle überprüfen und etwaige Mängel der Kontrollstelle melden. Wer diese Sorgfaltspflicht außer Acht lässt, kann ggf. selbst haftbar gemacht werden. Für Online-Händler ist es daher besonders wichtig, dass auf dem Lieferschein neben dem Wort „Bio“ auch die Kontrollstelle des Lieferanten angegeben ist. Wenn diese fehlt, sollte die Bestellung unverzüglich zurückgewiesen werden. Zudem sollten immer die aktuellen Zertifikate vom Lieferanten verlangt werden, damit eine lückenlose Dokumentation des jeweiligen Bio-Produkts möglich ist.
Bei Missachtung der Kontrollpflicht, kann dem Online-Händler ein Bußgeld auferlegt werden. Zudem können Wettbewerber unter Umständen Unterlassungsansprüche geltend machen. Händler, die mit biologischer oder ökologischer Ware werben oder solche in ihren Geschäftspapiere angeben, obwohl eine Kontrolle durch die staatliche Behörde nicht stattgefunden hat oder keine Zertifizierung vorliegt, haften verschuldensunabhängig und machen sich zudem strafbar.
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