Informationen zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen
Als gewerblicher Verkäufer von Neufahrzeugen müssen Sie die Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) beachten. Danach müssen Händler, die neue Personenkraftwagen zum Kauf oder Leasing anbieten, bestimmte Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen des Fahrzeugs machen.
Die Verordnung enthält auch konkrete Vorgaben über die Form, in der die Angaben gemacht werden müssen.
Ausführliche Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zur spezifischen CO2-Emission finden Sie in dem Leitfaden auf der Website der Deutsche Automobiltreuhand GmbH (DAT) unter www.dat.de/leitfaden/LeitfadenCO2.pdf. Auf diesen müssen Sie im Angebot in Zusammenhang mit den Informationen zum Verbrauch und den Emissionen hinweisen.
Weitere Informationen:
Gesetzestext der Pkw-EnVKV: bundesrecht.juris.de/pkw-envkv/index.html
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