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Energieverbrauchskennzeichnung von bestimmten elektrischen Haushaltsgroßgeräten

Wer online als gewerblicher Verkäufer bestimmte elektrische Haushaltsgroßgeräte zum Kauf anbietet, muss nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) hinsichtlich des Energieverbrauchs umfangreiche Kennzeichnungspflichten einhalten.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für folgende Geräte:

  • Kühl- und Gefriergeräte und Kombinationsgeräte
  • Waschmaschinen, Wäschetrockner und Kombinationsgeräte
  • Geschirrspüler
  • bestimmte Haushaltslampen und Haushaltsleuchtstofflampen
  • netzbetriebene Elektrobacköfen
  • bestimmte Klimageräte

Die betroffenen Geräte sowie Ausnahmen sind in Anlage 1 der EnVKV ausführlich beschrieben.

 

Jedes betroffene Gerät ist mit einem Energieetikett zu kennzeichnen. Wer als Händler diese Geräte über das Internet anbietet, muss sicherstellen, dass der Käufer die auf dem Energieetikett vorhandenen Informationen vor Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen kann. Hierfür bietet es sich an, die entsprechenden Informationen direkt in die Artikelbeschreibung zu integrieren. Als Grundlage können die entsprechenden Herstellerunterlagen verwendet werden.

 

Verstöße gegen die Vorgaben der EnVKV stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können als Wettbewerbsverstoß von Mitbewerbern und Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt werden.

 

Gesetzestext der EnVKV: bundesrecht.juris.de/envkv/index.html

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