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Patentanmeldestrategien: National, EP oder PCT

In einer globalisierten Welt, in der Innovationen schnell kopiert und verbreitet werden können, ist der Schutz geistigen Eigentums durch Patente wichtiger denn je. Unternehmen und Erfinder stehen vor der Herausforderung, die besten Strategien zur Patentanmeldung zu wählen, um ihre Erfindungen effizient und kosteneffektiv zu schützen. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Patentanmeldestrategien – national, EP (Europäisches Patent) und PCT (Patent Cooperation Treaty) – untersuchen und die jeweiligen Verfahren, Gebühren und Prioritätsfristen detailliert erklären.

1. Nationale Patentanmeldung

Verfahren

Eine nationale Patentanmeldung wird direkt bei den Patentämtern der einzelnen Länder eingereicht. Der Prozess variiert von Land zu Land, folgt jedoch im Allgemeinen diesen Schritten:

  1. Recherche: Bevor eine Patentanmeldung eingereicht wird, ist es ratsam, eine Recherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Erfindung neu ist und noch nicht durch ein anderes Patent geschützt ist.
  2. Antragstellung: Die Patentanmeldung wird beim nationalen Patentamt eingereicht. Dies kann in der Landessprache oder in einer anderen akzeptierten Sprache erfolgen. Es müssen technische Zeichnungen, eine Beschreibung der Erfindung und Ansprüche eingereicht werden.
  3. Formale Prüfung: Das Patentamt prüft die Anmeldung auf formale Mängel. Dies beinhaltet die Überprüfung der Dokumentation und der Zahlung der Anmeldegebühren.
  4. Sachliche Prüfung: Bei erfolgreicher formaler Prüfung folgt die sachliche Prüfung. Hierbei wird die Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung bewertet.
  5. Erteilung: Bei positiver Prüfung wird das Patent erteilt und im Patentregister veröffentlicht.

Gebühren

Die Gebühren für nationale Patentanmeldungen variieren stark je nach Land. In Deutschland beispielsweise belaufen sich die Kosten für eine Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf etwa:

  • Anmeldegebühr: 60 Euro (online) bzw. 90 Euro (papiergebunden)
  • Prüfungsantrag: 350 Euro
  • Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr: 90 Euro

Zusätzlich zu den offiziellen Gebühren können auch Kosten für Patentanwälte und Übersetzungen anfallen.

Prioritätsfristen

Nach dem Pariser Übereinkommen zum Schutz des gewerblichen Eigentums haben Anmelder, die eine erste Patentanmeldung in einem Land eingereicht haben, das Recht, innerhalb von 12 Monaten in anderen Ländern unter Beanspruchung der Priorität der ersten Anmeldung Patente anzumelden. Dies bedeutet, dass die Anmeldungen in anderen Ländern den gleichen Prioritätstag wie die erste Anmeldung erhalten.

2. Europäisches Patent (EP)

Verfahren

Das Europäische Patent (EP) bietet eine zentrale Möglichkeit, Patentschutz in bis zu 38 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) zu erlangen. Das Verfahren umfasst folgende Schritte:

  1. Einreichung: Die Anmeldung kann beim Europäischen Patentamt (EPA) in München, Den Haag oder Berlin eingereicht werden. Die Anmeldung kann in einer der Amtssprachen des EPA (Deutsch, Englisch, Französisch) erfolgen.
  2. Formale Prüfung: Das EPA prüft, ob die Anmeldung den formalen Anforderungen entspricht.
  3. Recherche: Eine Recherche zu den relevanten Stand der Technik wird durchgeführt und ein Recherchenbericht erstellt.
  4. Veröffentlichung: Die Anmeldung wird 18 Monate nach dem Prioritätstag veröffentlicht.
  5. Sachliche Prüfung: Der Anmelder muss einen Prüfungsantrag stellen. Das EPA prüft die Erfindung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit.
  6. Erteilung: Bei positiver Prüfung wird das Patent erteilt und in der Patentdatenbank veröffentlicht.

Gebühren

Die Gebühren für die europäische Patentanmeldung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Anmeldegebühr: 120 Euro (online) bzw. 210 Euro (papiergebunden)
  • Recherchengebühr: 1.350 Euro
  • Prüfungsgebühr: 1.650 Euro
  • Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr: 925 Euro
  • Jahresgebühren: ab dem dritten Jahr, beginnend bei 470 Euro und steigend

Zusätzlich fallen Kosten für die Validierung des Patents in den einzelnen Mitgliedstaaten und die Übersetzungskosten an.

Prioritätsfristen

Auch bei der europäischen Patentanmeldung gelten die Prioritätsfristen des Pariser Übereinkommens. Der Anmelder hat somit 12 Monate Zeit, um die Priorität einer vorherigen nationalen Anmeldung in Anspruch zu nehmen.

3. Internationale Patentanmeldung (PCT)

Verfahren

Das PCT-Verfahren ermöglicht es, mit einer einzigen internationalen Patentanmeldung in bis zu 153 Vertragsstaaten Patentschutz zu beantragen. Das Verfahren ist in zwei Phasen unterteilt: die internationale Phase und die nationale Phase.

Internationale Phase:

  1. Einreichung: Die internationale Patentanmeldung wird bei einem nationalen Patentamt oder direkt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingereicht.
  2. Formale Prüfung: Die Anmeldung wird auf formale Mängel geprüft.
  3. Internationale Recherche: Ein internationales Recherchenamt erstellt einen Recherchenbericht und eine schriftliche Stellungnahme zur Patentierbarkeit.
  4. Veröffentlichung: Die Anmeldung wird 18 Monate nach dem Prioritätstag veröffentlicht.
  5. Vorläufige Prüfung (optional): Auf Wunsch des Anmelders kann eine vorläufige Prüfung der Patentierbarkeit beantragt werden.

Nationale Phase:

  1. Eintritt in die nationale Phase: Nach Abschluss der internationalen Phase tritt der Anmelder in die nationale Phase in den gewünschten Ländern ein. Dies muss in der Regel innerhalb von 30 Monaten nach dem Prioritätstag geschehen.
  2. Nationale Verfahren: Die Anmeldung wird nach den jeweiligen nationalen Vorschriften geprüft und weiterbearbeitet.

Gebühren

Die Gebühren für eine PCT-Anmeldung umfassen:

  • Internationale Anmeldegebühr: 1.330 CHF (Schweizer Franken)
  • Recherchengebühr: variiert je nach Recherchenamt (z.B. EPA: 1.875 Euro)
  • Gebühr für vorläufige Prüfung (optional): 1.775 Euro (EPA)

Zusätzlich fallen Gebühren für den Eintritt in die nationale Phase und die Weiterverfolgung der Anmeldung in den einzelnen Ländern an.

Prioritätsfristen

Auch bei der PCT-Anmeldung gelten die Prioritätsfristen des Pariser Übereinkommens. Der Anmelder hat somit 12 Monate Zeit, um die Priorität einer vorherigen nationalen Anmeldung in Anspruch zu nehmen.

Vergleich der Strategien

Vor- und Nachteile der nationalen Anmeldung

Vorteile:

  • Direkte Anmeldung beim nationalen Patentamt
  • Geringere Kosten im Vergleich zu EP und PCT, wenn nur in wenigen Ländern Schutz gewünscht wird
  • Schnellerer Erteilungsprozess in manchen Ländern

Nachteile:

  • Separate Anmeldungen und Verfahren in jedem Land erforderlich
  • Keine zentrale Verwaltung oder Überwachung
  • Hohe Übersetzungskosten bei Anmeldung in mehreren Ländern

Vor- und Nachteile der europäischen Anmeldung

Vorteile:

  • Zentrale Anmeldung und Prüfung für bis zu 38 Mitgliedstaaten
  • Einheitliche Erteilungsbedingungen und -verfahren
  • Kosteneffektiv bei Schutz in vielen europäischen Ländern

Nachteile:

  • Hohe initiale Kosten
  • Komplexe Validierungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten
  • Übersetzungskosten bei Validierung in Ländern mit anderen Amtssprachen

Vor- und Nachteile der PCT-Anmeldung

Vorteile:

  • Zentrale Anmeldung für bis zu 153 Vertragsstaaten
  • Verlängerung der Frist zur Entscheidung über nationale Anmeldungen (bis zu 30 Monate)
  • Einheitliche internationale Phase mit zentraler Recherche und (optional) vorläufiger Prüfung

Nachteile:

  • Hohe initiale Kosten
  • Zusätzliche Kosten und Komplexität beim Eintritt in die nationale Phase
  • Kein direktes Patent, sondern ein Netzwerk nationaler Anmeldungen

Strategien zur Patentanmeldung

Kombination nationaler und internationaler Anmeldungen

Für viele Erfinder und Unternehmen kann es sinnvoll sein, eine Kombination aus nationalen und internationalen Anmeldungen zu nutzen. Eine typische Strategie könnte wie folgt aussehen:

  1. Nationale Prioritätsanmeldung: Beginnen Sie mit einer nationalen Patentanmeldung in Ihrem Heimatland. Dies gibt Ihnen 12 Monate Zeit, um Ihre Erfindung weiterzuentwickeln und zusätzliche Märkte zu evaluieren.
  2. Internationale Erweiterung: Innerhalb der 12-monatigen Prioritätsfrist können Sie eine PCT-Anmeldung einreichen, um den Schutz auf eine Vielzahl von Ländern auszudehnen.
  3. Europäische Anmeldung: Zusätzlich zur PCT-Anmeldung können Sie eine EP-Anmeldung einreichen, um spezifischen Schutz in Europa zu gewährleisten.

Bewertung der Zielmärkte

Die Wahl der richtigen Anmeldestrategie hängt stark von den Zielmärkten und der strategischen Bedeutung der Erfindung ab. Hier sind einige Überlegungen:

  • Marktbedeutung: In welchen Ländern erwarten Sie den größten Markt für Ihre Erfindung?
  • Konkurrenz: In welchen Ländern ist der Schutz vor Nachahmern am wichtigsten?
  • Kosten: Welche Länder können Sie sich leisten, unter Berücksichtigung der Anmelde-, Übersetzungs- und Verwaltungskosten?
  • Zeit: Wie schnell benötigen Sie Patentschutz in bestimmten Ländern?

Fazit

Die Wahl der richtigen Patentanmeldestrategie ist entscheidend für den Schutz Ihrer Innovationen und kann einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg Ihres Unternehmens haben. Nationale Anmeldungen bieten eine direkte und oft kostengünstige Möglichkeit für den Schutz in einzelnen Ländern, während EP- und PCT-Anmeldungen erweiterte Schutzmöglichkeiten in mehreren Ländern bieten, aber mit höheren Kosten und Komplexität verbunden sind. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch Patentanwälte können Ihnen helfen, die optimale Strategie für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu finden.

Für weiterführende Informationen oder rechtliche Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Expertise in diesem Bereich gewährleistet, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und somit den bestmöglichen Schutz für Ihre Erfindungen erreichen können.

Beratungsleistungen

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