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Patent oder Gebrauchsmuster: Vergleich, Kosten, Dauer und Länder

Wenn es darum geht, eine technische Erfindung zu schützen, stehen Erfinder und Unternehmen oft vor der Wahl zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster. Beide Schutzrechte bieten exklusive Rechte an einer Erfindung, unterscheiden sich jedoch in mehreren wichtigen Aspekten, darunter Anmeldeverfahren, Kosten, Schutzdauer und die Länder, in denen sie verfügbar sind. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Vergleich zwischen Patenten und Gebrauchsmustern, erläutert die jeweiligen Verfahren, Kosten und Schutzdauern und gibt einen Überblick über die Verfügbarkeit in verschiedenen Ländern.

1. Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein Schutzrecht, das für eine technische Erfindung erteilt wird, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Patente bieten dem Inhaber das exklusive Recht, die Erfindung zu nutzen, herzustellen, zu verkaufen oder zu lizenzieren. Dieses Schutzrecht kann bis zu 20 Jahre aufrechterhalten werden, sofern die Jahresgebühren bezahlt werden.

2. Was ist ein Gebrauchsmuster?

Ein Gebrauchsmuster, oft als „kleines Patent“ bezeichnet, ist ein Schutzrecht für technische Erfindungen, das schneller und kostengünstiger erlangt werden kann als ein Patent. Gebrauchsmuster müssen ebenfalls neu, gewerblich anwendbar und erfinderisch sein, wobei die Anforderungen an die erfinderische Tätigkeit in der Regel geringer sind als bei Patenten. Gebrauchsmuster bieten einen Schutz von bis zu 10 Jahren, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Erhaltungsgebühren bezahlt werden.

3. Vergleich von Patent und Gebrauchsmuster

3.1 Anmeldeverfahren

Patent:

  1. Recherche und Vorbereitung: Vor der Anmeldung ist eine gründliche Recherche erforderlich, um sicherzustellen, dass die Erfindung neu ist. Ein Patentanwalt kann bei der Formulierung der Patentanmeldung und der Patentansprüche helfen.
  2. Einreichung: Die Patentanmeldung wird bei der zuständigen Patentbehörde eingereicht (z. B. Deutsches Patent- und Markenamt, DPMA). Dies kann elektronisch oder in Papierform erfolgen.
  3. Formale Prüfung: Die Patentbehörde prüft die Anmeldung auf formale Mängel.
  4. Recherche: Ein Recherchebericht wird erstellt, der relevante Stand der Technik aufführt.
  5. Veröffentlichung: Die Anmeldung wird nach 18 Monaten veröffentlicht.
  6. Sachliche Prüfung: Auf Antrag wird die Erfindung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft.
  7. Erteilung: Bei positiver Prüfung wird das Patent erteilt und veröffentlicht.

Gebrauchsmuster:

  1. Recherche und Vorbereitung: Auch hier ist eine Recherche sinnvoll, jedoch sind die Anforderungen geringer als bei einem Patent.
  2. Einreichung: Die Anmeldung erfolgt ebenfalls bei der Patentbehörde.
  3. Formale Prüfung: Die Behörde prüft die Anmeldung auf formale Mängel. Eine sachliche Prüfung der erfinderischen Tätigkeit erfolgt jedoch nicht.
  4. Eintragung: Das Gebrauchsmuster wird in das Register eingetragen und veröffentlicht, in der Regel innerhalb weniger Monate nach der Anmeldung.

3.2 Kosten

Patent:

Die Kosten für eine Patentanmeldung umfassen verschiedene Gebühren:

  • Anmeldegebühr: Etwa 60 Euro (online) bzw. 90 Euro (papiergebunden) in Deutschland
  • Recherchegebühr: Etwa 300 Euro
  • Prüfungsgebühr: Etwa 350 Euro
  • Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr: Etwa 90 Euro
  • Jahresgebühren: Beginnend bei 70 Euro ab dem dritten Jahr und steigend

Zusätzlich fallen Anwaltskosten für die Vorbereitung und Einreichung der Patentanmeldung an, die zwischen 2.000 und 5.000 Euro liegen können.

Gebrauchsmuster:

Die Kosten für ein Gebrauchsmuster sind in der Regel niedriger:

  • Anmeldegebühr: Etwa 40 Euro (online) bzw. 50 Euro (papiergebunden) in Deutschland
  • Eintragungsgebühr: Im Allgemeinen keine zusätzliche Gebühr zur Anmeldegebühr
  • Jahresgebühren: Beginnend bei 210 Euro für das sechste bis achte Jahr und 350 Euro für das neunte und zehnte Jahr

Auch hier können Anwaltskosten anfallen, die jedoch in der Regel geringer sind als bei Patentanmeldungen.

3.3 Schutzdauer

Patent:

Ein Patent bietet Schutz für bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag, sofern die Jahresgebühren regelmäßig bezahlt werden.

Gebrauchsmuster:

Ein Gebrauchsmuster bietet Schutz für bis zu 10 Jahre ab dem Anmeldetag, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Erhaltungsgebühren bezahlt werden.

3.4 Prüfniveau und Schutzumfang

Patent:

  • Hohe Prüfniveau: Patente werden umfassend auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft.
  • Starker Schutz: Aufgrund der strengen Prüfung bietet ein Patent einen starken Schutz gegen Nachahmer.

Gebrauchsmuster:

  • Geringeres Prüfniveau: Gebrauchsmuster werden nicht auf erfinderische Tätigkeit geprüft, sondern lediglich auf formale Anforderungen und Neuheit.
  • Schnellerer Schutz: Durch die schnellere Eintragung bietet ein Gebrauchsmuster einen schnellen Schutz, allerdings mit potenziell geringerem Schutzumfang.

4. Verfügbarkeit in verschiedenen Ländern

4.1 Deutschland

In Deutschland können sowohl Patente als auch Gebrauchsmuster angemeldet werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zuständige Behörde für beide Schutzrechte.

4.2 Europa

Patente:

Das Europäische Patentamt (EPA) ermöglicht die Anmeldung eines europäischen Patents, das in bis zu 38 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) Schutz bietet. Die Anmeldung erfolgt zentral beim EPA, und nach Erteilung muss das Patent in den gewünschten Ländern validiert werden.

Gebrauchsmuster:

Einige europäische Länder, wie Deutschland, Österreich und Spanien, bieten Gebrauchsmusterschutz an. Andere Länder, wie Frankreich und das Vereinigte Königreich, bieten diesen Schutz nicht an. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen der einzelnen Länder zu prüfen.

4.3 Internationale Anmeldungen

PCT (Patent Cooperation Treaty):

Das PCT-Verfahren ermöglicht die zentrale Anmeldung eines internationalen Patents, das in bis zu 153 Vertragsstaaten Schutz bieten kann. Die Anmeldung erfolgt bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), und nach Abschluss der internationalen Phase tritt die Anmeldung in die nationale Phase in den gewünschten Ländern ein.

Gebrauchsmuster:

Es gibt kein äquivalentes internationales Verfahren für Gebrauchsmuster wie das PCT-Verfahren für Patente. Erfinder müssen Gebrauchsmuster in jedem Land separat anmelden, sofern diese Schutzrechte in diesen Ländern verfügbar sind.

5. Strategische Überlegungen

5.1 Wann ein Patent wählen?

Ein Patent ist die bessere Wahl, wenn:

  • Die Erfindung eine hohe erfinderische Tätigkeit aufweist und von großer technischer Bedeutung ist.
  • Langfristiger Schutz gewünscht wird (bis zu 20 Jahre).
  • Ein starker rechtlicher Schutz gegen Nachahmer notwendig ist.
  • Die zusätzlichen Kosten und die längere Anmeldezeit akzeptabel sind.

5.2 Wann ein Gebrauchsmuster wählen?

Ein Gebrauchsmuster ist die bessere Wahl, wenn:

  • Die Erfindung weniger komplex ist und schneller Schutz benötigt wird.
  • Die Erfindung möglicherweise eine geringere erfinderische Höhe aufweist.
  • Kosten niedrig gehalten werden sollen.
  • Ein Schutz für einen kürzeren Zeitraum ausreicht (bis zu 10 Jahre).

5.3 Kombination von Patent und Gebrauchsmuster

Eine kombinierte Strategie kann ebenfalls sinnvoll sein:

  • Sofortiger Schutz: Ein Gebrauchsmuster kann angemeldet werden, um sofortigen Schutz zu bieten, während die Patentanmeldung bearbeitet wird.
  • Doppelter Schutz: Durch die parallele Anmeldung eines Patents und eines Gebrauchsmusters kann doppelter Schutz erreicht werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn Unsicherheit über die Patentfähigkeit der Erfindung besteht.
  • Kosten-Nutzen-Analyse: Die Kombination kann helfen, die Kosten zu optimieren und dennoch umfassenden Schutz zu bieten.

6. Ablauf und Dauer der Verfahren

6.1 Patentanmeldung

Zeitplan:

  1. Einreichung: Tag 0
  2. Formale Prüfung: Innerhalb von 2-3 Monaten
  3. Recherche: Innerhalb von 6-9 Monaten
  4. Veröffentlichung: 18 Monate nach dem Anmeldetag
  5. Prüfungsantrag: Innerhalb von 7 Jahren nach dem Anmeldetag
  6. Sachliche Prüfung: 1-3 Jahre nach dem Prüfungsantrag
  7. Erteilung: 3-5 Jahre nach der Anmeldung

Dauer: Insgesamt 3-5 Jahre bis zur Erteilung

6.2 Gebrauchsmusteranmeldung

Zeitplan:

  1. Einreichung: Tag 0
  2. Formale Prüfung: Innerhalb von 1-2 Monaten
  3. Eintragung: 2-4 Monate nach der Anmeldung
  4. Veröffentlichung: Unmittelbar nach der Eintragung

Dauer: Insgesamt 2-4 Monate bis zur Eintragung

7. Kostenvergleich

Patentanmeldung in Deutschland:

  • Anmeldegebühr: €60 (online) oder €90 (papiergebunden)
  • Recherchegebühr: €300
  • Prüfungsgebühr: €350
  • Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr: €90
  • Jahresgebühren: Beginnend bei €70 ab dem dritten Jahr, steigend

Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland:

  • Anmeldegebühr: €40 (online) oder €50 (papiergebunden)
  • Jahresgebühren: €210 für das sechste bis achte Jahr, €350 für das neunte und zehnte Jahr

8. Zusammenfassung

Patente und Gebrauchsmuster sind wertvolle Werkzeuge zum Schutz technischer Erfindungen, bieten jedoch unterschiedliche Vorteile und Herausforderungen. Während Patente einen starken, langfristigen Schutz bieten, sind Gebrauchsmuster schneller und kostengünstiger zu erlangen. Die Wahl zwischen diesen Schutzrechten hängt von der Natur der Erfindung, den strategischen Zielen und den verfügbaren Ressourcen ab. Eine gut durchdachte Strategie, die möglicherweise beide Schutzrechte kombiniert, kann den besten Schutz für Innovationen bieten.

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