Wie registriere ich eine Marke?
Wir haben unser Markenregistrierungsverfahren so einfach wie möglich gehalten.
1. Schritt: Suche
Wir empfehlen grundsätzlich, die Verfügbarkeit einer Marke zu prüfen. Ältere Marken können mit Ihrer Anmeldung in Konflikt geraten und zu Widersprüchen oder Rechtsstreitigkeiten bezüglich Markenverletzungen führen. Wir empfehlen daher, nach identischen oder ähnlichen Marken zu suchen. Sie haben die Wahl zwischen einer kostenlosen Recherche durch Sie selbst oder unserem professionellen Verfügbarkeitsrecherchenbericht. Im späteren Fall führen unsere erfahrenen Markenanwälte die Recherchen durch, senden Ihnen den Recherchenbericht zusammen mit der Risikoberechnung zu und beantworten Ihre weiteren Fragen per Telefon oder E-Mail.
2. Schritt Land auswählen
Die Marken sind für bestimmte Länder gültig. Daher müssen Sie auswählen, in welchem Land Ihre Marke geschützt werden soll. In der Regel entspricht dies den Ländern, in denen Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten. Wenn Sie beabsichtigen, mehrere Länder abzudecken, können Sie die Einreichung einer so genannten internationalen Registrierung in Betracht ziehen.
3. Schritt: Bestellen Sie
Das Bestellformular fragt Sie nach der Marke und dem Inhaber. Hier finden Sie z.B. das Formular für eine Markenanmeldung beim DPMA. Sie haben die Wahl zwischen Wortmarken und Bildmarken. Wortmarken werden in der Regel empfohlen, wenn keine wesentlichen grafischen Elemente vorhanden sind, und dies bietet Flexibilität, wenn die Marke später ein Facelifting erhält. Ausserdem müssen Sie angeben, für welche Produkte oder Dienstleistungen Ihre Marke Schutz beansprucht. Geben Sie uns einfach eine Vorstellung von Ihrem Unternehmen. Dies könnte auch ein Link zu Ihrer Website sein. Wir werden dann die richtige Formulierung finden, die Sie später überprüfen können.
4. Schritt: Wir überprüfen die Eintragungsfähigkeit der Marke
Sobald wir Ihre Bestellung erhalten haben, senden wir Ihnen umgehend eine Bestätigungs-E-Mail. Zunächst prüfen wir, ob die Marke, die eingetragen werden soll, schutzberechtigt ist (absolute Schutzhindernisse). Nicht alle Marken können als Marken eingetragen werden. So können z.B. rein beschreibende Angaben für die jeweiligen Waren und Dienstleistungen nicht als Marke eingetragen werden. Diese Marken sollen für jedermann frei verwendbar sein. Ein Markenanwalt wird dann die Anmeldung vorbereiten und insbesondere den korrekten Wortlaut für das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis entwerfen. Anschliessend senden wir Ihnen unser Vollmachtsformular und ein Formular mit den Einzelheiten der Anmeldung zu. Beide müssen geprüft, unterschrieben und per E-Mail an uns zurückgeschickt werden. In der Regel muss die Vollmacht nicht notariell beglaubigt werden.
5. Schritt: Wir melden die Marke an, Ablauf der Registrierung
Wenn wir nun Ihre Bestätigung haben, reichen wir die Anmeldung ein und senden Ihnen eine Anmeldebestätigung. Die Weiterverfolgung der Anmeldung hängt von der jeweiligen Gerichtsbarkeit ab. Sie reicht von einigen Wochen in westeuropäischen Ländern bis zu mehreren Jahren. In den meisten Ländern sind die Marken jedoch ab dem Anmeldedatum gültig, sobald sie registriert sind. Wenn also jemand eine Anmeldung nach Ihrer einreicht, können Sie Ihre Markenrechte gegen diese jüngere Marke durchsetzen. Wir werden weiterhin die Standardkorrespondenz mit dem Markenamt führen. Dazu gehören auch allfällige kleinere Einwände bezüglich der Informationen zur Markenanmeldung. Sollte das Markenamt jedoch eine Zurückweisung der Eintragung anordnen, so bräuchten wir für diese Arbeit einen separaten Auftrag. In einem solchen Fall werden wir den Auftrag zusammen mit unserem Auftragsformular an Sie weiterleiten; wir werden Sie über die notwendigen Schritte und die eventuell anfallenden Kosten informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Wir werden die Gebühren an das Markenamt entrichten, damit die Anmeldung ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Die Eintragungsurkunde wird Ihnen dann zugestellt. Wenn gegen Ihre Anmeldung Widerspruch eingelegt wurde, was normalerweise der Fall ist, wenn jemand eine ältere ähnliche Marke hat, werden wir Sie informieren, die Kosten schätzen und fragen, ob wir die Anmeldung verteidigen sollen.
6. Nach der Registrierung: Markenüberwachung
Marken sind ein wichtiges Gut, das geschützt werden muss. Die meisten Markenämter informieren die Markeninhaber nicht über identische oder ähnliche Anmeldungen und registrieren sogar identische Marken. Es ist daher dringend zu empfehlen, eine Markenüberwachung zu bestellen. Wir überwachen dann neue Anmeldungen und senden Ihnen Warnmeldungen im Falle von kollidierenden Marken.
7. Kosten
In den Kosten inbegriffen sind unsere Anwaltskosten sowie alle amtlichen Gebühren für die Eintragung und Durchführung der Marke ohne Widerspruch.
8. Überwachung der Erstreckungsfrist
Die Marke muss rechtzeitig vor Ablauf der Schutzdauer nach dem Recht des geistigen Eigentums verlängert werden. Wir werden diese Frist überwachen, Sie rechtzeitig darüber informieren und Ihnen ein Angebot für die Verlängerung der Markenregistrierung unterbreiten.
9. Vertretung in Fällen von Markenverletzungen
Sollten Sie feststellen, dass jemand Ihre Marke ohne Ihre Erlaubnis benutzt, sind wir für Sie da, um Ihnen zu helfen. Wir beraten und vertreten Sie bei der Verteidigung Ihrer Markenrechte.
10. Was passiert, wenn die Markenregistrierung vor der Einreichung des Gesuchs eingestellt wird?
Wenn Sie die Markenregistrierung vor der Einreichung der Anmeldung abbrechen möchten, berechnen wir lediglich unsere Anwaltskosten und erstatten Ihnen die nicht entstandenen Kosten.
Beratungsleistungen
Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Markenrecht und beraten kleine und große Unternehmen bei Markenangelegenheiten, führen gerichtliche Verfahren durch.