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Wie man eine DE oder EU Marke überträgt: Ein umfassender Leitfaden

Mit diesem umfassenden Leitfaden haben Sie alle notwendigen Informationen, um eine DE- oder EU-Marke ordnungsgemäß zu übertragen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Übertragung einer Marke ist ein wesentlicher Schritt im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes. Ob Sie eine DE-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder eine EU-Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) übertragen möchten, es gibt spezifische rechtliche und administrative Schritte, die beachtet werden müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Marke erfolgreich übertragen und welche Aspekte dabei zu berücksichtigen sind.

1. Was bedeutet die Übertragung einer Marke?

Die Übertragung einer Marke beinhaltet den Wechsel des Inhabers der Markenrechte von einer Person oder einem Unternehmen auf eine andere. Diese Übertragung kann freiwillig erfolgen, beispielsweise durch Verkauf oder Schenkung, oder unfreiwillig, etwa im Rahmen einer Zwangsvollstreckung.

2. Gründe für die Übertragung einer Marke

Es gibt viele Gründe, warum eine Marke übertragen werden kann:

  • Verkauf der Marke: Eine Marke kann als Vermögenswert verkauft werden.
  • Unternehmensübergang: Bei Fusionen oder Übernahmen wird die Marke oft an den neuen Eigentümer übertragen.
  • Umstrukturierung: Innerhalb eines Unternehmens können Marken zwischen verschiedenen Tochtergesellschaften übertragen werden.
  • Schenkung oder Erbschaft: Marken können auch im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften übertragen werden.

3. Rechtliche Grundlagen

Für die Übertragung einer DE-Marke gelten die Bestimmungen des deutschen Markengesetzes (MarkenG). Für die Übertragung einer EU-Marke sind die Vorschriften der Verordnung (EU) 2017/1001 (Unionsmarkenverordnung) maßgeblich.

4. Schritte zur Übertragung einer DE-Marke

4.1 Vorbereitende Schritte

Empfehlung: Überprüfen Sie vorab alle relevanten Rechte an der Marke.

(1) Überprüfung der Markenrechte: Stellen Sie sicher, dass die Marke frei von Rechten Dritter ist. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob keine Lizenzen oder Pfandrechte an der Marke bestehen.

(2) Einholen eines aktuellen Markenregisterauszugs: Dieser Nachweis bestätigt den aktuellen Inhaber und den Status der Marke.

4.2 Vertragliche Vereinbarungen

Empfehlung: Lassen Sie einen umfassenden und rechtssicheren Übertragungsvertrag aufsetzen.

(1) Aufsetzen eines Übertragungsvertrags: Ein rechtssicherer Vertrag ist essenziell. Er sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Gegenstand der Übertragung (Markenname, Registernummer)
  • Zustand der Marke (benutzt oder unbenutzt)
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Rechte und Pflichten der Parteien
  • Gewährleistungen und Haftung
  • Übergang der Rechte und Pflichten

4.3 Anmeldung der Übertragung beim DPMA

Empfehlung: Nutzen Sie die offiziellen Formulare und stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind.

(1) Ausfüllen des Antragsformulars: Das DPMA stellt spezifische Formulare für die Anmeldung der Markenübertragung zur Verfügung. Das Formular „Ummeldung“ (W 7732) muss vollständig ausgefüllt werden.

(2) Einreichung des Antrags: Der ausgefüllte Antrag und der Übertragungsvertrag (oder eine beglaubigte Abschrift) sind beim DPMA einzureichen. Es fällt eine Gebühr an, die ebenfalls zu entrichten ist.

(3) Eintragung der Übertragung: Nach Prüfung des Antrags wird die Übertragung im Markenregister eingetragen und veröffentlicht. Der neue Inhaber erhält eine Bestätigung.

5. Schritte zur Übertragung einer EU-Marke

5.1 Vorbereitende Schritte

Empfehlung: Überprüfen Sie vorab alle relevanten Rechte an der Marke.

(1) Überprüfung der Markenrechte: Stellen Sie sicher, dass die Marke frei von Rechten Dritter ist und keine bestehenden Lizenzen oder Verpfändungen bestehen.

(2) Einholen eines aktuellen Markenregisterauszugs: Ein aktueller Auszug aus dem Markenregister des EUIPO gibt Aufschluss über den Inhaber und den Status der Marke.

5.2 Vertragliche Vereinbarungen

Empfehlung: Lassen Sie einen umfassenden und rechtssicheren Übertragungsvertrag aufsetzen.

(1) Aufsetzen eines Übertragungsvertrags: Der Vertrag sollte detailliert die Übertragung regeln und mindestens die gleichen Punkte wie bei der DE-Marke enthalten.

5.3 Anmeldung der Übertragung beim EUIPO

Empfehlung: Nutzen Sie die offiziellen Formulare und stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind.

(1) Ausfüllen des Antragsformulars: Das EUIPO stellt das Formular „Application for Registration of Transfer“ zur Verfügung, das vollständig ausgefüllt werden muss.

(2) Einreichung des Antrags: Der Antrag ist zusammen mit dem Übertragungsvertrag (oder einer beglaubigten Abschrift) beim EUIPO einzureichen. Auch hier fällt eine Gebühr an.

(3) Eintragung der Übertragung: Nach Prüfung des Antrags wird die Übertragung im Register der EU-Marken eingetragen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der neue Inhaber erhält eine Bestätigung.

6. Wichtige Aspekte und häufige Fragen

6.1 Benutzte vs. nicht benutzte Marken

Empfehlung: Klären Sie den Nutzungsstatus der Marke vorab eindeutig.

Benutzte Marken: Wenn die Marke aktiv genutzt wurde, muss dies im Übertragungsvertrag angegeben werden. Der Übertragende sollte Nachweise über die Nutzung beibringen können, um eventuelle rechtliche Herausforderungen zu vermeiden.

Nicht benutzte Marken: Falls die Marke nicht genutzt wurde, ist dies ebenfalls im Vertrag zu vermerken. Es sollten keine Löschungsverfahren wegen Nichtbenutzung anhängig sein.

6.2 Steuerliche Aspekte

Empfehlung: Ziehen Sie einen Steuerberater hinzu, um steuerliche Auswirkungen zu klären.

Die Übertragung von Marken kann steuerliche Auswirkungen haben. Es ist ratsam, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um etwaige steuerliche Verpflichtungen zu klären.

6.3 Umgang mit Lizenznehmern

Empfehlung: Informieren Sie alle Lizenznehmer rechtzeitig über die Übertragung.

Bestehende Lizenzen an der Marke müssen berücksichtigt werden. Lizenznehmer sollten über die Übertragung informiert werden, und die Rechte und Pflichten aus den Lizenzverträgen müssen übernommen werden.

7. Detaillierte Vertragsgestaltung

Empfehlung: Lassen Sie den Vertrag von einem erfahrenen Anwalt aufsetzen.

7.1 Wichtige Vertragsklauseln:

  • Garantie der Rechtsinhaberschaft: Der Übertragende garantiert, dass er der rechtmäßige Inhaber der Marke ist und keine Rechte Dritter bestehen.
  • Freistellung: Der Übertragende verpflichtet sich, den Übernehmenden von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Übertragung entstehen könnten.
  • Schadenersatz: Regelungen zu möglichen Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Vertragspflichten.
  • Vertragsstrafen: Festlegung von Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen.

Beispiel für eine Garantie der Rechtsinhaberschaft: "Der Übertragende garantiert, dass er der rechtmäßige und alleinige Inhaber der Marke [Markenname] ist, eingetragen unter der Registernummer [Nummer] beim DPMA/EUIPO. Es bestehen keine Rechte Dritter an der Marke, insbesondere keine Lizenzen, Pfandrechte oder sonstige Belastungen."

Beispiel für eine Freistellungsklausel: "Der Übertragende verpflichtet sich, den Übernehmenden von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Übertragung der Marke geltend gemacht werden könnten. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Markenrechten, Urheberrechten oder anderen gewerblichen Schutzrechten."

Beispiel für eine Schadensersatzklausel: "Verletzt der Übertragende eine der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen oder Garantien, so haftet er dem Übernehmenden gegenüber für sämtliche daraus entstehenden Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten und Gerichtskosten."

Beispiel für eine Vertragsstrafe: "Für den Fall, dass der Übertragende gegen die Verpflichtung zur Übergabe sämtlicher Benutzungsnachweise verstößt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag in EUR] fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt."

8. Übertragung von Lizenzen

Empfehlung: Klären Sie vorab die Rechte der Lizenznehmer und die Übernahme bestehender Verträge.

8.1 Bestehende Lizenzverträge:

  • Benachrichtigung der Lizenznehmer: Lizenznehmer müssen über die Übertragung der Marke informiert werden, da ihre vertraglichen Rechte betroffen sind.
  • Übernahme der Lizenzverträge: Der Übernehmende muss bestehende Lizenzverträge übernehmen und die darin enthaltenen Verpflichtungen einhalten.

Beispiel für eine Benachrichtigung der Lizenznehmer: "Der Übertragende verpflichtet sich, sämtliche Lizenznehmer der Marke [Markenname] schriftlich über die Übertragung der Marke auf den Übernehmenden zu informieren. Die Benachrichtigung erfolgt unverzüglich nach Unterzeichnung dieses Vertrages."

Beispiel für die Übernahme von Lizenzverträgen: "Der Übernehmende erklärt sich bereit, sämtliche bestehenden Lizenzverträge in Bezug auf die Marke [Markenname] zu den bestehenden Bedingungen zu übernehmen und die darin enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen."

9. Prüfungs- und Eintragungsverfahren bei den Behörden

Empfehlung: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

9.1 Prüfung durch das DPMA/EUIPO:

  • Formelle Prüfung: Die Behörde prüft, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden.
  • Materielle Prüfung: In manchen Fällen kann die Behörde auch eine materielle Prüfung vornehmen, um sicherzustellen, dass die Übertragung keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt.

9.2 Eintragung der Übertragung:

  • Zeitlicher Ablauf: Die formelle Prüfung der Unterlagen durch das DPMA/EUIPO dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung der Übertragung im Markenregister und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Behörde.
  • Bestätigung der Eintragung: Nach Eintragung der Übertragung erhält der Übernehmende eine schriftliche Bestätigung vom DPMA/EUIPO, die den neuen Inhaber der Marke offiziell ausweist.

10. Steuerliche und finanzielle Aspekte

Empfehlung: Konsultieren Sie einen Steuerberater, um alle steuerlichen Implikationen zu klären.

10.1 Steuerliche Behandlung der Übertragung:

  • Mehrwertsteuer: Die Übertragung einer Marke kann unter Umständen der Mehrwertsteuer unterliegen. Es wird empfohlen, diesbezüglich steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die genauen Verpflichtungen zu klären.
  • Einkommensteuer: Mögliche steuerliche Folgen für den Übertragenden, insbesondere bei einem Verkauf der Marke.

10.2 Bewertung der Marke:

  • Bewertungsmethoden: Zur Bewertung des Werts einer Marke können verschiedene Methoden herangezogen werden. Die Ertragswertmethode basiert auf den zukünftig erwarteten Einnahmen, die durch die Marke generiert werden. Die Marktwertmethode berücksichtigt den Preis, der auf dem Markt für vergleichbare Marken erzielt wird.
  • Rolle von Gutachtern: Es kann sinnvoll sein, einen spezialisierten Gutachter hinzuzuziehen, der eine fundierte Bewertung der Marke vornimmt. Dies kann insbesondere bei der Festlegung des Kaufpreises im Übertragungsvertrag hilfreich sein.

 

Fazit

Die Übertragung einer DE- oder EU-Marke erfordert sorgfältige Planung, rechtliche Präzision und die Berücksichtigung vieler Aspekte. Durch die Beachtung der oben beschriebenen Schritte und die Ergänzung weiterer relevanter Punkte können Sie sicherstellen, dass der Prozess reibungslos und rechtssicher abläuft. Ein detaillierter Vertrag, die ordnungsgemäße Anmeldung bei den zuständigen Behörden und die Berücksichtigung steuerlicher und rechtlicher Aspekte sind essenziell. Wir empfehlen Ihnen, professionelle rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Aspekte der Markenübertragung gründlich zu prüfen und erfolgreich abzuwickeln.

Muster für einen Markenübertragungsvertrag für DE oder EU-Marke

Dieser Vertrag zur Übertragung einer Marke berücksichtigt verschiedene Szenarien, ob die Marke genutzt wurde oder nicht, und regelt detailliert die Rechte und Pflichten der Parteien. Es wird empfohlen, den Vertrag vor der Unterzeichnung durch beide Parteien rechtlich prüfen zu lassen.

 

Vertrag zur Übertragung einer Marke

Zwischen

[Name des Übertragenden]
[Adresse des Übertragenden]
[Kontaktinformationen des Übertragenden]

  • nachfolgend „Übertragender“ genannt -

und

[Name des Übernehmenden]
[Adresse des Übernehmenden]
[Kontaktinformationen des Übernehmenden]

  • nachfolgend „Übernehmender“ genannt -

Präambel

Dieser Vertrag regelt die Übertragung der Marke [Markenname], eingetragen unter der Registernummer [Nummer] beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) / Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), von dem Übertragenden auf den Übernehmenden.

§ 1 Gegenstand der Übertragung

(1) Der Übertragende überträgt hiermit sämtliche Rechte an der Marke [Markenname], eingetragen unter der Registernummer [Nummer], auf den Übernehmenden.

(2) Die Marke umfasst folgende Waren und Dienstleistungen gemäß der Eintragung:

  • Klasse 1: [Beschreibung der Waren/Dienstleistungen]
  • Klasse 2: [Beschreibung der Waren/Dienstleistungen]
  • [weitere Klassen, falls zutreffend]

§ 2 Zustand der Marke

Alternative 1: Übertragung einer benutzten Marke

(1) Die Marke [Markenname] wurde seit der Eintragung aktiv genutzt. Der Übertragende bestätigt, dass die Marke im geschäftlichen Verkehr für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen verwendet wurde.

(2) Der Übertragende verpflichtet sich, dem Übernehmenden sämtliche Unterlagen und Nachweise über die Benutzung der Marke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verkaufsberichte, Werbematerialien und sonstige Benutzungsnachweise, zu übergeben.

Alternative 2: Übertragung einer nicht benutzten Marke

(1) Die Marke [Markenname] wurde seit der Eintragung nicht genutzt. Der Übertragende bestätigt, dass keine geschäftliche Nutzung der Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen erfolgt ist.

(2) Der Übertragende erklärt, dass keine Löschungsverfahren wegen Nichtbenutzung der Marke anhängig sind und dass ihm keine Umstände bekannt sind, die die Löschung der Marke wegen Nichtbenutzung begründen könnten.

§ 3 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis für die Übertragung der Marke beträgt [Betrag in EUR].

(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von [Anzahl] Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages auf das folgende Konto des Übertragenden zu zahlen:

  • Kontoinhaber: [Name des Übertragenden]
  • IBAN: [IBAN des Übertragenden]
  • BIC: [BIC des Übertragenden]
  • Kreditinstitut: [Name der Bank]

(3) Mit Zahlung des Kaufpreises sind alle Ansprüche des Übertragenden aus diesem Vertrag abgegolten.

§ 4 Rechte und Pflichten der Parteien

(1) Der Übertragende versichert, dass er der alleinige Inhaber der Marke ist und dass keine Rechte Dritter an der Marke bestehen.

(2) Der Übertragende verpflichtet sich, alle notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die zur Übertragung der Marke auf den Übernehmenden erforderlich sind, einschließlich der Eintragung der Übertragung beim DPMA/EUIPO.

(3) Der Übernehmende verpflichtet sich, alle notwendigen Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung der Marke zu tragen.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Der Übertragende gewährleistet, dass die Marke zum Zeitpunkt der Übertragung frei von Rechten Dritter ist und dass keine Ansprüche gegen die Marke anhängig sind.

(2) Der Übertragende haftet für alle Schäden, die dem Übernehmenden aus einer Verletzung der in diesem Vertrag übernommenen Gewährleistungen und Pflichten entstehen.

§ 6 Übergang von Rechten

(1) Mit Zahlung des Kaufpreises und der Eintragung der Übertragung beim DPMA/EUIPO gehen sämtliche Rechte an der Marke [Markenname] auf den Übernehmenden über.

(2) Der Übernehmende ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, die Marke im vollen Umfang zu nutzen und darüber zu verfügen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Übertragenden, sofern der Übernehmende Kaufmann ist.

[Ort, Datum]


[Name des Übertragenden]
(Übertragender)


[Name des Übernehmenden]
(Übernehmender)

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