Skip to main content

Rechtliche Anforderungen nach Lieferkettengesetz und EU-Richtlinie

Einleitung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die neue EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) sind wesentliche rechtliche Entwicklungen, die darauf abzielen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Lieferketten zu gewährleisten. Beide Regelwerke haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und deren Geschäftspraktiken. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des LkSG und der CSDDD, ihre Unterschiede, und die praktischen Auswirkungen auf Unternehmen.

Hintergrund und Ziele

Das LkSG trat am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet große Unternehmen in Deutschland, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherzustellen. Ziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu identifizieren, zu verhindern und zu minimieren. Die CSDDD, die im Mai 2024 vom Rat der Europäischen Union gebilligt wurde, erweitert diesen Ansatz auf die gesamte EU und umfasst strengere Regelungen und eine breitere Anwendung.

Zeitplan und Anwendungsbereich der CSDDD

Die CSDDD tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Anwendungsbereich ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

  • Ab 2027: Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro.
  • Ab 2028: Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 900 Millionen Euro.
  • Ab 2029: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro.

Vergleich von LkSG und CSDDD

Anwendungsbereich:

  • LkSG: Gilt für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
  • CSDDD: Hat einen schrittweisen Ansatz und erfasst mehr Unternehmen, darunter auch Nicht-EU-Unternehmen.

Sorgfaltspflichten:

  • LkSG: Fokus auf unmittelbare und mittelbare Zulieferer bei Kenntnis von Missständen.
  • CSDDD: Umfasst die gesamte Lieferkette (vorgelagert und nachgelagert), mit detaillierteren Anforderungen.

Geschützte Rechtsgüter:

  • LkSG: Hauptsächlich Menschenrechte, einige Umweltaspekte.
  • CSDDD: Breitere Palette an Umweltaspekten, inklusive Klimaziele des Pariser Abkommens.

Haftung und Sanktionen:

  • LkSG: Keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung, aber inländische Gewerkschaften und NGOs können klagen.
  • CSDDD: Einführung zivilrechtlicher Haftung und hohe Geldbußen (bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes).

Praktische Umsetzung und Herausforderungen

Risikomanagement: Unternehmen müssen Systeme zur Identifizierung und Bewertung von Risiken in ihrer gesamten Lieferkette implementieren. Dazu gehört die Integration von Sorgfaltspflichten in Unternehmenspolitik und Managementsysteme sowie die Einrichtung von Melde- und Beschwerdeverfahren.

Maßnahmen zur Risikominimierung: Zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen Maßnahmen zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung negativer Auswirkungen ergreifen. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit Lieferanten, Schulungen und Audits.

Berichterstattung und Transparenz: Eine transparente Kommunikation über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist unerlässlich. Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Maßnahmen berichten und die Einhaltung überwachen.

Beratungsleistungen

Wir beraten Sie gerne zu Fragestellungen des Lieferkettengesetzes bzw. den Anforderungen, die die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht mit sich bringt.

Fragen Sie uns unverbindlich!