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Zusammenfassung der steuerlichen Pflichten einer neuen Gesellschaft

1. Anmeldung bei Finanzamt und Gewerbeamt

Unmittelbar nach der Eintragung in das Handelsregister muss das neue Unternehmen eine Steuernummer bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen. Auf Wunsch erhält das Unternehmen auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen auch beim Gewerbeamt anmelden.

 

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2. Unternehmenssteuern

Deutschland besteuert seine in Deutschland ansässigen Unternehmen auf ihr weltweites Einkommen. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) befreien jedoch Einkünfte, die einer ausländischen Betriebsstätte (PE) zuzurechnen sind, von der Steuer. Gebietsfremde mit Betriebsstätten- oder Vermögenseinkünften werden durch Veranlagung der Einkünfte aus deutschen Quellen besteuert; bei Einkünften aus Tantiemen und Dividenden erfolgt eine Quellensteuer. Im Ausland gezahlte Zinsen sind in den meisten Fällen von der deutschen Steuer vollständig befreit.

Deutsche Unternehmensgewinne unterliegen zwei Steuern, der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.

Körperschaftsteuer (KSt)

Die Körperschaftsteuer wird mit einem einheitlichen Steuersatz von 15 % erhoben, auf den ein Zuschlag von 5,5 % (Solidaritätszuschlag) erhoben wird. Daraus ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 15,825%.

Gewerbesteuer (Gewerbesteuer)

Der Gewerbesteuersatz setzt sich aus einem einheitlichen Steuersatz von 3,5 % (Grundsteuersatz) und einem kommunalen Hebesatz zusammen, der sich nach dem Ort der Betriebsstätte des Unternehmens richtet. Derzeit erheben Gemeinden mit mindestens 80.000 Einwohnern einen Gewerbesteuersatz zwischen 12,6% (Hebesatz von 360%) und 20,3% (Hebesatz von 580%).

Grundlage für diese Steuer ist der bereinigte Gewinn für Körperschaftssteuerzwecke: Insbesondere werden 25 % aller Finanzierungskosten über 100.000 Euro (EUR), einschließlich der kalkulatorischen Finanzierungskosten bei Leasing-, Miet- und Lizenzgebühren, zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet.

Wenn die Grundlage für die beiden Steuern identisch ist (was in der Praxis unwahrscheinlich ist), würde die Gesamtbelastung der in München erzielten Unternehmensgewinne etwa 33 % betragen. In Frankfurt läge die Belastung bei 32 %. In Berlin läge sie bei 30 %.

Für ein Unternehmen fallen beispielsweise folgende Steuern an:

  • Mehrwertsteuer (VAT) - grundsätzlich 19 %, außer für Lebensmittel oder Zeitungen
  • Körperschaftssteuer - 15 % des Jahresgewinns
  • Solidaritätszuschlag - 5,5 % der Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer - hängt von zwei Faktoren ab: zum einen vom Jahresgewinn, zum anderen vom lokalen Steuerfaktor der Stadt, in der das Unternehmen ansässig ist. (Z.B. beträgt der Steuerfaktor in München ca. 490 %, in Frankfurt/Main ca. 460 %, in Berlin ca. 410 %) Im Durchschnitt dürfte die Gewerbesteuer ca. 17 % betragen.

 

3. Jährliche Verpflichtungen

Kapitalgesellschaften sind zur Bilanzierung und Rechnungslegung verpflichtet. Insbesondere hat jede Kapitalgesellschaft einen Jahresabschluss zu erstellen sowie eine Jahressteuererklärung zu erstellen und abzugeben.

Außerdem muss eine Kapitalgesellschaft regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Um alle steuerlichen Belange abzudecken, empfehlen wir die Beauftragung eines Steuerberaters. Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen.

 

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