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Eröffnung eines Geschäfts in Deutschland

Wer ein Geschäft/ Laden oder ein Restaurant eröffnen möchte, hat im Vorfeld viel zu planen und zu organisieren. Neben einem Businessplan mit der Geschäftsidee und einem Investitionsplan können beispielsweise auch die Teilnahme an einem Gründerseminar und ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Kreditinstitut oder Finanzberater sinnvoll sein. Daneben gibt es aber auch zahlreiche rechtliche Aspekte, die zu beachten sind.

Welche rechtlichen Schritte unternommen werden sollten und teilweise müssen, werden im Folgenden herausgearbeitet: 

1.   Rechtsform

Zunächst sollten Überlegungen dahingehend angestellt werden, wie das Geschäft aus rechtlicher Sicht betrieben werden soll. Ein Geschäft kann in Deutschland mit den unterschiedlichsten Rechtsformen eröffnet werden. Die gängigsten Rechtsformen sind: Einzelunternehmen bzw. Einzelkaufmann oder GbR bei mehreren Personen, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

a) Einzelunternehmen/ Einzelkaufleute

Ein Einzelunternehmen wird von einer einzigen natürlichen Person betrieben. Der Vorteil ist, dass der Inhaber die Entscheidungen alleine treffen kann und ihm Gewinne in voller Höhe zustehen. Beteiligungen an einem Einzelunternehmen sind nicht möglich. Die Gründung ist kostengünstig und - bis auf eine ggf. erforderliche Gewerbeanmeldung - formlos möglich. Ein Mindestkaptal ist keine Voraussetzung. Nachteilhaft ist, dass der Inhaber mit seinem gesamten Vermögen (also auch dem Privatvermögen) haftet.

Bei einem eingetragenen Kaufmann (e.K.) handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der gewerblichen Handel (insb. ein Geschäft) betreibt. Die Firma muss in das Handelsregister eingetragen werden. Dennoch sind die Kosten und die Formalitäten der Gründung relativ gering. Ein Mindestkapital ist nicht notwendig. Der Einzelkaufmann trägt die alleine Entscheidungsbefugnis und Beteiligungen an dem Gewerbebetrieb sind nicht möglich, so dass Gewinne nicht geteilt werden müssen. Auch hier besteht jedoch der Nachteil darin, dass Einzelkaufleute sowohl mit dem Geschäfts- als auch dem Privatvermögen haften. Einzelkaufleute sind zudem zur Buchführung verpflichtet.

b) GbR

Für die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind mindestens zwei natürliche Personen notwendig. Eine bestimmte Form ist für die Gründung nicht vorgeschrieben und eine Eintragung in das Handelsregister findet nicht statt. Auch wird kein Mindestkapital benötigt. Da alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch für die Geschäftsverbindlichkeiten haften, sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stattfinden kann. Auf Grund der Haftung mit dem Privatvermögen erscheint es auch sinnvoll, dass alle Beteiligten ausreichend Kenntnisse über die Vermögensverhältnisse der anderen haben. Es ist oft sinnvoll einzelne Regelungen (Rechte und Pflichten) schriftlich in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten.

c) GmbH

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann einen oder mehrere Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) haben. Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages und die Bestellung mindestens eines Geschäftsführers. Die Gründungsunterlagen sind notariell zu beurkunden und die GmbH beim Handelsregister einzutragen. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000,00 EUR, wobei bei der Gründung zunächst nur 12.500,00 EUR eingezahlt werden müssen. Der Vorteil einer GmbH ist, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital beschränkt ist. Mit dem Privatvermögen haften die Gesellschafter nicht. Kapitalerhöhungen und der Verkauf bzw. Erwerb von Anteilen an der Gesellschaft sind relativ leicht möglich. Auch in steuerrechtlicher Hinsicht kann die Gründung einer GmbH sinnvoll sein. Nachteilhaft ist, dass die Gründung auf Grund der bestehenden Formalitäten mit etwas Aufwand verbunden ist. Zudem gibt es gesetzliche Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten. Mehr Informationen zur GmbH - Gründung in Deutschland finden Sie auf unserer folgenden Seite: https://shop.liesegang-partner.de/gruendung-gmbh.html

d) UG (haftungsbeschränkt)

Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (kurz: UG (haftungsbeschränkt)), auch Mini-GmbH genannt, wird lediglich 1,00 EUR Stammkapital benötigt. Das Stammkapital ist in voller Höhe einzuzahlen. Ansonsten läuft die Gründung ähnlich wie bei der GmbH ab und die UG (haftungsbeschränkt) ist einer GmbH sehr ähnlich. Die UG (haftungsbeschränkt) hat geringeres Stammkapital und einigen gesetzliche Abweichungen, zum Beispiel der Pflicht zur Bildung von Rücklagen. Die Gründungskosten sind jedoch viel niedriger, da für die Gründung ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Musterprotokoll verwendet werden kann. Die UG (haftungsbeschränkt) kann einen oder mehrere Gesellschafter haben. Die Haftung ist auf das vorhandene Stammkapital beschränkt, so dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Jährlich müssen bei der UG (haftungsbeschränkt) 25 % Rücklagen gebildet werden, bis das Stammkapital 25.000,00 EUR beträgt und die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt werden kann. Zudem sind auch bei der UG (haftungsbeschränkt) gesetzliche Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten zu beachten. Mehr Informationen zur UG (haftungsbeschränkt)- Gründung  finden Sie hier: https://shop.liesegang-partner.de/gruendung-einer-mini-gmbh-unternehmergesellschaft.html

Alternativ zu einer Gesellschaftsgründung wäre es auch möglich ein bestehendes Geschäft zu übernehmen. Dann sollte aber rechtlicher Rat im Hinblick auf die unter Umständen stattfindende Schuldenübernahme eingeholt werden.

2.   Unternehmensname/ Marke

Der Name des Geschäfts und des Unternehmens ist oft ausschlaggebend für den Erfolg. In diesem Zusammenhang ist es wichtig die firmenrechtlichen Besonderheiten zu beachten, die wir auf der folgenden Seite zusammengefasst haben: https://www.liesegang-partner.de/eshop/gesellschaftsgruendung/firmierung.html. Es ist stets sinnvoll vorab mit der zuständigen Industrie und Handelskammer firmenrechtliche Bedenken zu klären.

Davon zu unterscheiden sind markenrechtliche Besonderheiten. Es ist zu empfehlen, prüfen zu lassen, ob kollidierende Marken, Firmen und Domains vorhanden sind. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne und führen für Sie eine entsprechende Markenrecherche durch: https://shop.liesegang-partner.de/marke/markenrecherche.html

3.   Registrierungen

Je nach Art des Geschäfts und je nach Rechtsform kommen folgende Registrierungen bei unterschiedlichen Behörden in Betracht:

a)    Handelsregister

Die Eintragung ist zwingend erforderlich bei einem eingetragenen Kaufmann, einer UG (haftungsbeschränkt) und einer GmbH.

b)    Gewerbeamt

Wenn ein Gewerbe betrieben wird, müssen Sie es beim Gewerbeamt anmelden. Falls zuvor eine Handelsregisteranmeldung notwendig war, müssen Sie einen entsprechenden Handelsregisterauszug beifügen.

c)     IHK

Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ist verpflichtend.

d)    Weitere Kammer

Neben der Industrie- und Handelskammer kann die Mitgliedschaft in anderen berufsständischen Kammern (z.B. der Handwerkskammer) erforderlich sein. Entscheidend ist der Unternehmensgegenstand.

e)    Berufs- und Branchenverbände, Berufsgenossenschaft

Zusätzlich können Mitgliedschaften in Berufs- und Branchenverbände und Versicherungen in einer Berufsgenossenschaft verpflichtend oder sinnvoll sein.

f)     Finanzamt

Bei Kapitalgesellschaften fordert das Finanzamt die Gesellschaft automatisch zur steuerrechtlichen Erfassung auf. Einzelunternehmen und Einzelkaufleute müssen sich ebenfalls beim Finanzamt anmelden. Sie erhalten hierzu einen Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung des Gewerbebetriebs.

g)    Agentur für Arbeit

Falls Mitarbeiter angestellt werden, benötigt das neue Gewerbe eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit. Zudem sind die Mitarbeiter bei der jeweiligen Krankenkasse zu melden und es sind Sozialabgaben abzuführen.

4.   Besondere Erlaubnis

In manchen Branchen wird eine zusätzliche Erlaubnis oder Konzession benötigt, etwa bei Taxifahrern, Restaurantbetreibern oder Maklern.

5.   Vertragliche und rechtliche Besonderheiten

Wer ein Geschäft oder Laden eröffnet sollte auch vertragliche Dinge berücksichtigen, wie etwas:

a)    Wettbewerbsverbot, Nebentätigkeitsverbot

Besteht unter Umständen ein Wettbewerbs- oder Nebentätigkeitsverbot? Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder einer Beteiligung an einem bereits bestehenden Unternehmen wäre dies genauer zu prüfen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen.

b)    Vertragsgestaltung

Wer ein Geschäft betreibt muss notgedrungen Verträge mit Geschäftspartnern, Lieferanten, Mitarbeitern und vor allem Kunden abschließen. In Betracht kommen vor allem Werk-,Dienstleistungs-, Arbeits- und Mietverträge, Lieferverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die eigenen angebotenen Leistungen.

Auf die rechtliche Wirksamkeit und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit sollte dabei geachtet werden. Sprechen Sie uns auch hier an, wenn wir Ihnen behilflich sein können

6.   Versicherungen

Ein wichtiger Punkt ist das Thema Versicherungen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten etwaige Risiken abzusichern. Die aus unserer Sicht in Betracht kommenden Versicherungen sind:

  • Haftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Versicherungen gegen Einbruch und Diebstahl, Elektronik-, Feuer-, Leitungswasser- und Produkthaftpflichtschäden
  • Umwelthaftpflichtversicherung (z.B. bei Industrie- und Transportfirmen)
  • Kranken-, Unfallversicherung für Beruf und Freizeit, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung
  • Gewerbliche Rechtschutzversicherung

7.   Steuern

Es ist ratsam bereits im Vorfeld die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um zu klären, welche steuerrechtlichen Obliegenheiten bestehen und was zu beachten ist.

Eine Personengesellschaft (insb. GbR oder Einzelkaufmann) unterliegt nicht selbst der Besteuerung sondern nur deren Gesellschafter. Der Gesellschafter ist persönlich steuerpflichtig. Im Gegensatz dazu unterliegt eine Kapitalgesellschaft (insb. GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)) mit seinem Gewinn als juristische Person selbst der Besteuerung.

Folgende Steuern kommen unter anderem in Betracht:

  • Körperschaftssteuer (15 % des Gewinns)
  • Kapitalertragssteuer bei Gewinnausschüttungen (25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag))
  • Gewerbesteuer (abhängig vom Ort des Ladens)
  • Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Körperschaft-, Kapitalertrag- und Lohnsteuer)
  • Umsatzsteuer (19 % oder 7 % des Netto-Rechnungsbetrages)

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.liesegang-partner.de/eshop/gesellschaftsgruendung/steuern-gmbh.html

8.   Besonderheit Internetauftritt

Falls Sie einen Internetauftritt planen, müssen Sie sich mit dem Thema Datenschutz und Pflichtangaben im Impressum auseinandersetzen. Zudem gibt es zahlreiche Hinweis- und Belehrungspflichten die im Rahmen eines online Shops/ einer Plattform oder einer online-Beauftragung zu beachten sind. Wir helfen Ihnen an dieser Stelle ebenfalls gerne weiter.

9.   Weitere wichtige Vorschriften

Aus rechtlicher Sicht gibt es noch weitere Gesetze und Vorschriften die Sie ggf. zu beachten haben. Die aus unserer Sicht Wichtigsten haben wir im Folgenden aufgezählt:

  • gesetzliche Öffnungszeiten (je nach Bundesland gibt es unterschiedliche zu beachtende Regelungen)
  • Preisangabe im Sinne der Preisangabenverordnung
  • Stellplatzverpflichtungen
  • Lebensmittelvorschriften
  • Bereitstellungspflicht bzgl. Sanitäranlagen

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie vertiefte Informationen zu der einen oder anderen Stelle benötigen oder wir Sie ganz allgemein bei einer Geschäftseröffnung rechtliche unterstützen können.

 

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