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Die Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH

Eine vermögensverwaltende GmbH (VVG) bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmer, Investoren und Privatpersonen, die ihr Vermögen strategisch strukturieren und verwalten möchten. Neben der Haftungsbeschränkung sind insbesondere steuerliche Optimierungen und die langfristige Vermögenssicherung entscheidende Argumente für die Gründung einer solchen Gesellschaft. Im Folgenden zeigen wir die wichtigsten Vorteile im Überblick.

1. Haftungsbeschränkung

Die vermögensverwaltende GmbH ist gut für alle, die ihre Investitionen schützen wollen.

Die Haftung ist auf das Vermögen der GmbH begrenzt. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt geschützt. Das kann in der Gestaltung zum Vorteil genutzt werden:

Die vermögensverwaltende GmbH hält oft Beteiligungen an operativen Gesellschaften, die ihr Dividenden aus den erwirtschafteten Gewinnen zahlen. Durch eine geschickte Ausschüttungspolitik kann die vermögensverwaltende GmbH diese Gewinne vollständig abrufen. 

2. Steuerliche Vorteile

Eine der größten Stärken der vermögensverwaltenden GmbH liegt in den steuerlichen Vorteilen, die sich durch ihre besondere Struktur ergeben:

a) Geringe Besteuerung von Kapitalerträgen

Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen (z.B. Unternehmensanteile) werden in der GmbH steuerlich begünstigt. Nach dem sogenannten Schachtelprivileg bleiben 95 % dieser Einkünfte steuerfrei. Die übrigen 5 % werden mit dem für Körperschaften günstigeren Steuersatz von im Schnitt 30 % besteuert. Das bedeutet, dass in aller Regel nur 1,5 % Steuern anfallen, wenn alle weiteren Voraussetzungen wie z.B. die erforderliche Mindestbeteiligungshöhe an der operativen Gesellschaft erfüllt sind.

Die für Kapitalerträge von natürlichen Personen geltende Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag betragen dagegen stolze 26,375%.

Für Kapitalerträge aus Aktien oder Termingeschäften bestehen bei einer vermögensverwaltenden GmbH keine Verlustabzugsbeschränkungen, wie sie z.B. für natürliche Personen gelten.

b) Erweiterte Kürzung bei Immobilien

Wenn die GmbH ausschließlich eigenes Immobilienvermögen verwaltet, kann sie die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer in Anspruch nehmen. Dadurch fällt keine Gewerbesteuer auf den Ertrag aus Vermietung oder Verpachtung der Immobilien an. Nebentätigkeiten der vermögensverwaltenden GmbH, zum Beispiel das Verwalten eigenen Kapitalvermögens, sind für die Gewerbesteuerbefreiung unschädlich.

c) Flexible Gewinnverwendung

Die GmbH zahlt auf ihre Gewinne einen Körperschaftsteuersatz von 15 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Gewerbesteuer), der allgemein niedriger ist als die tarifliche Einkommensteuer von Privatpersonen (bis zu 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag). 

In speziellen Fällen können Gewinne über Gehälter und Tantiemen an die Gesellschafter beeinflusst werden, sodass zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

d) Abgeltungssteuer

In der Erwerbsphase ist die Steuerlast oft am Höchsten. In dieser Zeit lohnen sich Investitionen in eine vermögensverwaltende GmbH besonders, weil es ein Wahlrecht zur Einkommensglättung gibt.

Im Alter geht das Einkommen in aller Regel zurück, sodass der individuelle Steuersatz sinkt. Liegt er dann bei nur noch 20%, besteht ein Steuervorteil gegenüber der Abgeltungssteuer von 25%. Ausschüttungen an bestimmte Gesellschafter einer vermögensverwaltenden GmbH werden mit dem im Alter üblicherweise niedrigeren individuellen Steuersatz versteuert.

Sofern die Anteile an der vermögensverwaltenden Gesellschaft in einem Betriebsvermögen gehalten werden besteht mit dem Teileinkünfteverfahren die Möglichkeit, Ausschüttungen zu 40 % steuerfrei zu bekommen. Im vorliegenden Beispiel ergibt sich dann eine Steuerlast von 12 % aus dem steuerpflichtigen Anteil von 60 %, multipliziert mit dem individuellen Steuersatz von 20 %.

3. Professionelle Struktur und Flexibilität

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensbeteiligungen direkt halten kann. Diese professionelle Struktur wird von Banken, Geschäftspartnern und Investoren oft als vertrauenswürdig wahrgenommen. Außerdem können im Gesellschaftsvertrag klare Regelungen zur Vermögensverwaltung und Gewinnverwendung festgelegt werden.

4. Vermögensschutz und Nachfolgeplanung

Die GmbH ermöglicht eine klare Trennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen. Dies bietet Schutz vor Risiken wie einer privaten Insolvenz. Darüber hinaus kann die vermögensverwaltende GmbH eine strategische Nachlassplanung vorbereiten:

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer: GmbH-Anteile lassen sich leichter und steuerlich optimiert übertragen. Eine vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten kann Steuern sparen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die mittelbare Übertragung unvermieteter Immobilien geeignet, die Erbschaftsteuerbelastung vollständig zu vermeiden, indem GmbH-Anteile (PropertyCo.) verschenkt werden.
  • Langfristige Sicherung: Vermögenswerte bleiben innerhalb der GmbH erhalten und sind besser vor unkontrollierten Veräußerungen geschützt.

5. Skalierbarkeit und Vermögensaufbau

Die GmbH eignet sich besonders für größere Vermögen und langfristige Strategien. 

Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden, können reinvestiert werden. Durch die 95 %ige Steuerfreiheit von Schachteldividenden bleibt mehr Kapital für den Vermögensaufbau verfügbar.

Solange die Gewinne in der vermögensverwaltenden GmbH (auch „Cashbox“-GmbH bzw. „Sparschwein“-GmbH genannt) bleiben, fallen keine weiteren Steuerzahlungen an, bis das Vermögen an die Gesellschafter ausgeschüttet wird (Thesaurierungsvorteil).

Nur die Einkünfte, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden, unterliegen im Schnitt der 30 %igen Steuerbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. 

Zudem ist die Struktur der GmbH leicht skalierbar, wenn Vermögenswerte oder Investitionen ausgeweitet werden sollen.

6. Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten

Mit der vermögensverwaltenden GmbH können die Gesellschafter die Vermögensverwaltung flexibel gestalten und steuern. Die Geschäftsführung kann entweder durch die Gesellschafter selbst oder durch professionelle Verwalter erfolgen. Zudem können klare Regeln für die Verteilung von Gewinnen und Investitionen definiert werden.

Fazit

Die vermögensverwaltende GmbH bietet umfassende Vorteile für alle, die ihr Vermögen langfristig sichern, steuerlich optimieren und professionell verwalten wollen. Insbesondere bei größeren Vermögen oder Immobilienbesitz überwiegen die steuerlichen und strategischen Vorteile den Gründungs- und Verwaltungsaufwand.

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