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Die rechtlichen Voraussetzungen für die Online-Gründung einer GmbH oder UG in Deutschland: Chancen und Herausforderungen

Die Digitalisierung hat zahlreiche Geschäftsprozesse revolutioniert, einschließlich der Unternehmensgründung. In Deutschland war die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG) traditionell mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden, einschließlich der physischen Anwesenheit beim Notar. Mit der Einführung der Online-Gründung sollen diese Prozesse vereinfacht und modernisiert werden. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Voraussetzungen und den Ablauf der Online-Gründung einer GmbH oder UG in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung der Herausforderungen und praktischen Schwierigkeiten, die sich insbesondere für ausländische Investoren ergeben.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Online-Gründung von GmbHs und UGs wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) geschaffen, das am 1. August 2022 in Kraft trat. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Gründung von Gesellschaften digital zu ermöglichen und so den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

§ 2 Abs. 1a GmbHG (Einführung der Online-Gründung)

Der neue § 2 Abs. 1a GmbHG regelt die Möglichkeit der Online-Gründung einer GmbH. Dieser Paragraph erlaubt es, die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages mittels Videokommunikation durchzuführen. Dies gilt sowohl für die klassische GmbH als auch für die UG (haftungsbeschränkt).

Voraussetzungen für die Online-Gründung

1. Nutzung eines qualifizierten elektronischen Signaturverfahrens

Eine der zentralen Voraussetzungen für die Online-Gründung ist die Verwendung eines qualifizierten elektronischen Signaturverfahrens. Gemäß eIDAS-Verordnung müssen alle Dokumente, die im Rahmen der Gründung eingereicht werden, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Dies gewährleistet die Rechtssicherheit und Authentizität der digitalen Dokumente.

2. Identitätsfeststellung mittels Videokommunikation

Ein weiteres wesentliches Element der Online-Gründung ist die Identitätsfeststellung der Gründer durch den Notar mittels Videokommunikation. Hierbei wird die Identität der beteiligten Personen durch ein Videogespräch überprüft, bei dem ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden muss. Dies ersetzt die bisher erforderliche persönliche Anwesenheit beim Notar.

3. Elektronische Einreichung der Gründungsunterlagen

Die Einreichung aller erforderlichen Gründungsunterlagen erfolgt elektronisch über das Online-Portal des zuständigen Registergerichts. Dies umfasst den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Dokumente wie beispielsweise die Geschäftsführerbestellung.

Technische Herausforderungen und praktische Schwierigkeiten

1. Hohe technische Anforderungen

Die technischen Anforderungen an die Online-Gründung stellen eine erhebliche Hürde dar. Gründer benötigen eine qualifizierte elektronische Signatur, die durch einen vertrauenswürdigen Anbieter ausgestellt wird. Der Prozess zur Erlangung dieser Signatur ist komplex und setzt eine zuverlässige technische Infrastruktur voraus. Die Gründer müssen sich bei einem Vertrauensdiensteanbieter registrieren, ein qualifiziertes Zertifikat erwerben und die erforderliche Hardware wie Signaturkartenlesegeräte oder Hardware-Tokens nutzen.

2. Begrenzte Verfügbarkeit und Kompatibilität von Hardware

Die Verfügbarkeit und Kompatibilität der erforderlichen Hardware stellt ein weiteres Problem dar. Nicht alle Gründer verfügen über die notwendige technische Ausrüstung, und die Beschaffung geeigneter Geräte kann zeitaufwendig und kostspielig sein. Insbesondere Signaturkartenlesegeräte und Hardware-Tokens sind spezielle Geräte, die nicht überall verfügbar sind.

3. Identitätsfeststellung für ausländische Investoren

Die Identitätsfeststellung mittels Videokommunikation ist für ausländische Investoren besonders problematisch. Viele Vertrauensdiensteanbieter und Notare in Deutschland setzen auf nationale Identitätsdokumente und sind nicht immer in der Lage, ausländische Dokumente zu verifizieren. Dies führt dazu, dass ausländische Investoren oftmals keine qualifizierte elektronische Signatur erhalten können, die für die Online-Gründung erforderlich ist.

Einschränkungen für ausländische Investoren

Aufgrund der beschriebenen technischen Herausforderungen ist die Online-Gründung für ausländische Investoren praktisch kaum durchführbar. Sie sind häufig nicht in der Lage, die notwendigen technischen Voraussetzungen zu erfüllen oder die qualifizierte elektronische Signatur zu erhalten. Dies bedeutet, dass ausländische Investoren oft auf alternative Methoden zurückgreifen müssen, um eine GmbH oder UG in Deutschland zu gründen.

1. Notarielle Beglaubigung einer Vollmacht im Ausland

Eine gängige Praxis für ausländische Investoren besteht darin, eine notarielle Beglaubigung einer Vollmacht im Ausland durchzuführen. Diese Vollmacht ermöglicht es einem Bevollmächtigten in Deutschland, die Gründung im Namen der ausländischen Investoren durchzuführen. Hierbei wird der Gesellschaftsvertrag durch den Bevollmächtigten vor einem deutschen Notar unterzeichnet und alle weiteren notwendigen Schritte übernommen.

2. Kosten und bürokratischer Aufwand

Diese Vorgehensweise ist mit zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden. Die notarielle Beglaubigung im Ausland erfordert häufig eine Apostille oder eine andere Form der Legalisierung, um in Deutschland anerkannt zu werden. Dies kann zeitaufwendig und teuer sein, insbesondere wenn mehrere Dokumente und Schritte involviert sind.

Fazit

Die Online-Gründung einer GmbH oder UG in Deutschland stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung des Gründungsprozesses dar. Die gesetzlichen Grundlagen und technischen Voraussetzungen ermöglichen es, den Gründungsprozess effizienter und flexibler zu gestalten. Jedoch sind die technischen Anforderungen und die praktische Durchführbarkeit für viele Gründer, insbesondere für ausländische Investoren, eine erhebliche Hürde.

Ausländische Investoren stehen vor dem Problem, die notwendigen technischen Voraussetzungen nicht erfüllen zu können, was die Durchführung der Online-Gründung praktisch unmöglich macht. Dies führt dazu, dass sie auf alternative, traditionelle Methoden zurückgreifen müssen, wie die notarielle Beglaubigung einer Vollmacht im Ausland und die Beauftragung eines Bevollmächtigten in Deutschland.

Um die Vorteile der Online-Gründung voll ausschöpfen zu können, bedarf es einer weiteren Vereinfachung der technischen Anforderungen und einer verbesserten Integration ausländischer Identitätsdokumente in die Identitätsfeststellungsprozesse. Nur so kann die Online-Gründung zu einem wirklich inklusiven und effizienten Verfahren für alle Gründer, sowohl nationale als auch internationale, werden.

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