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Besteuerung der GmbH & Co. KG: Ein Überblick

Die GmbH & Co. KG ist eine beliebte Rechtsform für mittelständische Unternehmen in Deutschland, da sie die Vorteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und einer Kommanditgesellschaft (KG) vereint. Neben der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen bietet diese Rechtsform auch steuerliche Vorteile. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der Besteuerung einer GmbH & Co. KG.

1. Rechtsform und Struktur der GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG besteht aus zwei Hauptkomponenten:

  • Die Komplementär-GmbH übernimmt die unbeschränkte Haftung und die Geschäftsführung.
  • Die Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage und sind typischerweise nicht an der Geschäftsführung beteiligt.

Diese Struktur ermöglicht es, die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter zu beschränken und gleichzeitig die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft zu nutzen.

2. Steuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG

a. Einkommensbesteuerung

Die GmbH & Co. KG wird steuerlich als Personengesellschaft behandelt. Das bedeutet, dass die Gewinne der Gesellschaft nicht auf der Ebene der Gesellschaft besteuert werden, sondern den Gesellschaftern zugerechnet und auf deren persönlicher Ebene versteuert werden. Dies wird als Transparenzprinzip bezeichnet.

Einkommenssteuer bei den Gesellschaftern

  • Kommanditisten: Die Gewinne, die auf die Kommanditisten entfallen, unterliegen der Einkommensteuer. Diese wird gemäß dem individuellen Steuersatz des jeweiligen Gesellschafters erhoben.
  • Komplementär-GmbH: Die Gewinne, die auf die Komplementär-GmbH entfallen, unterliegen der Körperschaftsteuer (derzeit 15 %) und dem Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer).

b. Gewerbesteuer

Die GmbH & Co. KG ist gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag der Gesellschaft erhoben. Hierbei ist zu beachten, dass die Komplementär-GmbH in der Regel nicht gewerbesteuerlich belastet wird, da die Gewerbesteuer auf Ebene der KG berechnet wird.

Der Gewerbesteuersatz variiert je nach Gemeinde, in der die GmbH & Co. KG ihren Sitz hat. Es gibt jedoch einen Freibetrag von 24.500 Euro, der auf den Gewerbeertrag angewendet wird.

c. Umsatzsteuer

Die GmbH & Co. KG ist umsatzsteuerpflichtig und muss auf ihre Lieferungen und sonstigen Leistungen Umsatzsteuer erheben und abführen. Gleichzeitig kann die Gesellschaft die Vorsteuer, die ihr bei Einkäufen und Dienstleistungen in Rechnung gestellt wird, abziehen.

3. Besondere steuerliche Aspekte

a. Verlustverrechnung

Verluste der GmbH & Co. KG werden den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet und können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Dies kann zu einer Reduzierung der Steuerlast der Gesellschafter führen.

b. Thesaurierungsbegünstigung

Gewinne, die nicht ausgeschüttet, sondern im Unternehmen belassen (thesauriert) werden, können nach § 34a EStG einem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Dies fördert die Eigenkapitalbildung innerhalb der Gesellschaft.

c. Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

Gesellschafter können durch sogenannte Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben zusätzlich Einkünfte oder Ausgaben im Rahmen ihrer Beteiligung an der GmbH & Co. KG haben. Diese werden in der Steuererklärung gesondert berücksichtigt.

Fazit

Die GmbH & Co. KG bietet durch ihre hybride Struktur sowohl haftungsrechtliche als auch steuerliche Vorteile. Ihre steuerliche Behandlung als Personengesellschaft ermöglicht es, Gewinne direkt den Gesellschaftern zuzurechnen und dort zu besteuern, während die Gewerbesteuer auf Ebene der Gesellschaft anfällt. Eine sorgfältige steuerliche Planung und Beratung sind jedoch unerlässlich, um die spezifischen Vorteile dieser Rechtsform optimal zu nutzen und steuerliche Risiken zu minimieren.

Für detaillierte Informationen und eine maßgeschneiderte Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kanzlei in Frankfurt am Main ist auf Steuerrecht und Gesellschaftsrecht spezialisiert und unterstützt Sie umfassend bei allen Fragen zur Besteuerung Ihrer

GmbH & Co. KG.


 

Steuerliche Beratung und Planung für Ihre GmbH & Co. KG

Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur die grundlegenden Informationen zur Besteuerung der GmbH & Co. KG zu vermitteln, sondern Sie auch in der praktischen Umsetzung zu unterstützen. Die komplexe Struktur dieser Rechtsform bietet zahlreiche Möglichkeiten, die steuerliche Belastung zu optimieren und die Vorteile voll auszuschöpfen. Dabei begleiten wir Sie von der Gründung über die laufende Beratung bis hin zur strategischen Steuerplanung.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Gründungsberatung: Unterstützung bei der Wahl der optimalen Rechtsform und der Struktur Ihrer Gesellschaft.
  • Steuerliche Optimierung: Analyse und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Steuerlast, einschließlich der Nutzung von Freibeträgen und der Thesaurierungsbegünstigung.
  • Jahresabschluss und Steuererklärung: Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie der betrieblichen und persönlichen Steuererklärungen.
  • Gewerbesteuerberatung: Optimierung der Gewerbesteuerbelastung und Nutzung von Gemeindefreibeträgen.
  • Umsatzsteuerberatung: Unterstützung bei der Umsatzsteuerdeklaration und -optimierung sowie Beratung zu Vorsteuerabzügen.
  • Verlustverrechnung: Strategische Beratung zur optimalen Nutzung und Verrechnung von Verlusten.
  • Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben: Beratung zur steuerlichen Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben der Gesellschafter.

Kontaktieren Sie uns

Für eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren und mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Unsere Experten für Steuer- und Gesellschaftsrecht in Frankfurt am Main freuen sich darauf, Sie bei der erfolgreichen Steuerplanung und -optimierung Ihrer GmbH & Co. KG zu unterstützen.

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