Maklervertrag
Hier erstellen Sie Ihr individuelles Dokument. Eingabefelder können, müssen aber nicht ausgefüllt werden. Fragen müssen jeweils mit Ja oder Nein beantwortet werden. Dabei helfen Ihnen verständliche Erläuterungen. Bitte geben Sie zunächst einige grundlegende Daten an.
Frage 1 von 10: Zwischen welchen Parteien wird der Maklervertrag geschlossen?
Frage 1 von 10: Zwischen welchen Parteien wird der Maklervertrag geschlossen?
Es handelt sich um einen Maklervertrag, durch den sich der Eigentümer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung (Auftraggeber) verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Immobilienkaufvertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines solchen Vertrages eine Vergütung zu zahlen. Der vorliegende Vertrag ist ein Alleinauftrag, bei dem der Auftraggeber auf das Recht verzichtet, gleichzeitig mehrere Makler zu beauftragen. Im Gegenzug ist der Makler zur Tätigkeit verpflichtet. Geregelt werden kann hierbei insbesondere:
-Nachweis- /Vermittlungstätigkeit
-Maklerprovision
-Doppeltätigkeit des Maklers
-Vertragslaufzeit
- Widerrufsbelehrung
VORSCHAU
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