Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht
Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten Sie bei der Gründung von GmbH, UG, GbR, KG, OHG, AG, Umstrukturierung von Gesellschaften und laufenden Betreuung von Gesellschaften.
Ihre Vorteile bei uns
Mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
Transparente Pauschalhonorare für Gesellschaftsgründungen
Zeithonorar für Beratung im Gesellschaftsrecht mit Einschätzung vorab und transparenter Dokumentation
Fragen Sie uns!
Wir helfen gern.
Rufen Sie uns an unter Tel. 069-71 67 2 67 0
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Hier können Sie uns einfach und sicher mit einer Gesellschaftsgründung für GmbH oder UG online beauftragen.
Unsere Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht
- Gründung, laufende Betreuung und Übertragung von handelsrechtlichen Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
- Rechtliche und steuerliche Beratung von Ärzten: Gründung von Ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften, z.B. Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis, Beratung zum MVZ und zur Übertragung von KV-Zulassungen.
- Gründung, laufende Betreuung und Übertragung von inländischen Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG).
- Gründung und Betreuung von ausländischen Kapitalgesellschaften, z.B. in der Schweiz, in Spanien oder in Uruguay.
- Umstrukturierung von Gesellschaften, z.B. durch Formwechsel und Verschmelzungen.
- Einholung von erforderlichen amtlichen Genehmigungen, z.B. durch das Gewerbeamt oder die Bundesanstalt von Finanzdienstleistungen.
In unserer Musterdatenbank finden Sie für den Bereich des Gesellschaftsrechts eine Vielzahl bewährter Vertragsmuster, die Ihnen helfen werden.
Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern
Auskunftsrechte – Auseinandersetzung – Einziehungen
Keine Gesellschaft ist davor sicher, dass zu Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaften kommt. Dasselbe gilt – vor allem bei Gesellschaften mit wenigen Gesellschaftern – für Streitigkeiten unter den Gesellschaftern.
Auch in diesem Fall sind wir Ihre kompetenten Berater. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und suchen nach wirtschaftlich sinnvollen und juristisch vertretbaren Lösungen. Ist ein Gerichtsverfahren nicht zu vermeiden, so können Sie sich ebenfalls auf unsere Erfahrung und Kompetenz verlassen. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Rössel.
Gesellschaftsgründung in Deutschland: UG, GmbH, AG, GmbH & Co. KG
Falls Sie in Deutschland eine Gesellschaft gründen wollen unterstützen wir Sie gern.
- Beratung zur Rechtsformwahl
- steuerliche Beratung, Erstellung laufende Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen etc. über unsere Partnerkanzlei
- Existenzgründungsberatung
- Gestaltung der Gesellschaftsverträge
- Gesellschaftsgründung
- Unterstützung bei der Beschaffung eines Bankkontos
- Beantragung von behördlichen Erlaubnissen, Lizenzen, Genehmigungen,
- Beratung zu aufsichtsrechtlichen Meldepflichten und Reporting Anforderungen, Bürosuche, Personalauswahl,
Informieren Sie sich hier über unsere Beratungsleistungen bei der Gründung von Gesellschaften wie UG und GmbH.
Hier können Sie uns direkt beauftragen
GmbH Gründung
Kompetent und schnell zu Ihrer GmbH. Von der Abstimmung der Firmierung über die individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Vertretung bei der notariellen Beurkundung der Gründung und zur Eröffnung des Geschäftskontos beraten und unterstützen wir Sie umfassend bei der Gründung der GmbH.
UG Gründung
Gründen Sie mit uns Ihre Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt). Von der Abstimmung der Firmierung über die individuelle Erstellung der Gründungsunterlagen bis hin zur Vertretung bei der notariellen Beurkundung der Gründung und zur Eröffnung des Bankkontos beraten und unterstützen wir Sie umfassend bei der Gründung der UG.
Zweigniederlassung eintragen
Wir bieten Ihnen die schnelle und reibungslose Vorbereitung und Abwicklung der Anmeldung und begleiten Sie bis zur Eintragung im Handelsregister. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen die steuerliche Betreuung.
GmbH Vorratsgesellschaft kaufen
Hier können Sie eine fertige deutsche GmbH-Vorratsgesellschaft erwerben. Wir beraten Sie gerne und bereiten alle Unterlagen vor, die für die vollständige Übertragung der Geschäftsanteile, die Änderung des Geschäftszwecks und des Firmennamens, die Änderung des Firmensitzes und die Bestellung eines neuen Geschäftsführers erforderlich sind.
GmbH-Gründung
Wir gründen schnell und zuverlässig jede GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Als Unternehmensform ist die Rechtsform der GmbH die derzeit wohl häufigste Gesellschaftsform. Die Gesellschaft kann nur durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (Satzung) wirksam errichtet werden.
Kontakt: Rechtsanwalt Marco Rössel
Unsere Leistungen bei der GmbH-Gründung
Durch unsere gesellschaftsrechtliche Spezialisierung und unsere Branchenkenntnisse können wir schon bei der Gründung der Gesellschaft die für Sie wichtigen Vorkehrungen treffen:
Beratung im Vorfeld der Gründung
- Beratung zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Anforderungen
- angemessenes Stammkapital
- Bewertung von Sacheinlagen / Sachgründungen
- Nachfolgeregelungen
- gesicherte Gewinnverteilung
- Regelungen für den Fall der Anteilsveräußerung
- Entwurf des Gesellschaftsvertrages entsprechend Ihren Anforderungen (deutsch, englisch, spanisch)
- Abstimmung des Gesellschaftsvertrages
- Handelsregisteranmeldung
- Bestellung des Geschäftsführers
- Prüfung der Firmierung
- Wahrnehmung des Nortartermins mit einem Rechtsanwalt, insbesondere wichtig für die Klärung von Fragen vor Ort
- Einrichtung des Bankkontos
- Überwachung der Stammkapitaleinzahlung
Nach der Gesellschaftsgründung
- Klärung der weiteren Vorgehensweise in einem persönlichen Gespräch
- Anmeldung der Gesellschaft zum Finanzamt etc.
- Bearbeitung von Anfragen des Handelsregisters
Zusätzliche Leistungen nach der Gründung
Auch nach der Gründung beraten wir Sie umfassend etwa bei
- Erstellung des Geschäftsführervertrages
- Finanzbuchhaltung
- Steuererklärungen
- Jahresabschlüsse
- Abschluss von Mietverträgen
- Treuhandleistungen als Gesellschafter oder Geschäftsführer
- Domizilierung der Gesellschaft
Gründung von Personengesellschaften: GbR, OHG, KG
Es muss nicht immer eine GmbH sein.
Oft genug kommen wir zusammen mit unseren Mandanten zu dem Schluss, dass eine Personengesellschaft, egal ob nun eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) die sinnvollere und außerdem günstigere Lösung ist.
Ausgehend von Ihren wirtschaftlichen Zielen empfehlen wir Ihnen die für Sie passende Gesellschaftsform und entwerfen den Gesellschaftsvertrag und kümmern uns um die Formalitäten. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Rössel (069/71672670).
Die GbR
Die GbR (auch BGB-Gesellschaft genannt) ist eine Vereinigung von Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Sie ist keine kaufmännische Gesellschaft; dies unterscheidet sie von OHG und KG. Vor allem Vertreter der freien Berufe – z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten – verwenden diese Personengesellschaft.
Die OHG
Eine OHG entsteht aus dem Willen der Gesellschafter, unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Wie bei der GbR sind die Gesellschafter grundsätzlich gleichberechtigt und haften unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Die OHG ist mit ihrer Firma und ihren Gesellschaftern im Handelsregister eingetragen. Auch der Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, die Änderung der Firma oder die Sitzverlegung der OHG müssen zur Eintragung angemeldet werden.
Die KG
Bei der KG schließen sich die Gesellschafter ebenfalls zum gemeinsamen Betrieb eines Handelsgewerbes zusammen. Anders als bei der OHG ist bei bestimmten Gesellschaftern (Kommanditisten) die Haftung mit dem Privatvermögen ausgeschlossen, während mindestens ein anderer Gesellschafter (Komplementär) mit dem gesamten persönlichen Vermögen haftet.
Aus der KG hat sich die Mischform der GmbH & Co. KG entwickelt, bei der eine haftungsbeschränkte juristische Person (auch Ltd. oder AG) der Komplementär ist. So erreicht man eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft, die für Sie steuerlich und wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes interessant sein kann.
Ärzte und Ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften
Wir betreuen seit vielen Jahren Ärzte, die entweder in Einzelpraxen tätig sind oder sich mit anderen Ärzten zusammengeschlossen haben.
Wir sind deshalb Ihr kompetenter Partner, wenn es um alle steuerlichen und rechtlichen Fragen ärztlicher Zusammenarbeit geht. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit den jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Rössel (069/71672670).
Als Gemeinschaftspraxis/ Berufsausübungsgemeinschaft bezeichnet man eine Kooperationsform von mindestens zwei Ärzten zur gemeinsamen Ausübung ihrer Berufstätigkeit, ursprünglich in gemeinsamen Praxisräumen, inzwischen auch ortsübergreifend und fachübergreifend möglich. Gemeinschaftspraxen von Vertragsärzten werden im Abrechnungsverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung als eine wirtschaftliche Einheit behandelt, sie müssen vom Zulassungsausschuss genehmigt werden. Auch gegenüber dem Patienten treten Gemeinschaftspraxen als Einheit auf, während im Bereich der Haftung (z.B. für Behandlungsfehler) die einzelnen Ärzte zunächst persönlich haften.
Im Gegensatz dazu steht die Praxisgemeinschaft, bei der in gemeinsam genutzten Räumen gegenüber dem Patienten und der Kassenärztlichen Vereinigung rechtlich völlig selbstständige Arztpraxen bestehen.
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung, in der im Ärzte als Inhaber (Vertragsärzte) oder als Angestellte tätig sind. Gesellschafter eines MVZ können auch Krankenhäuser, Heilmittelerbringer oder andere Leistungserbringer nach dem Sozialgesetzbuch sein.
Die Anstellung von anderen Ärzten hat sich in den letzten Jahren stark vereinfacht. Denn heute können Vertragsärzte zugunsten der Anstellung bei einem anderen Arzt, bei einer Gemeinschaftspraxis oder bei einem MVZ auf ihre Zulassung verzichten, ohne dass das Abrechnungsvolumen verloren geht. Die Nachbesetzung der so geschaffenen Stellen obliegt allein dem ärztlichen Arbeitgeber.
Laufende Betreuung von Gesellschaften
Berichts- und Mitteilungspflichten – Hauptversammlungen – Änderung von Gesellschaftsverträgen - Steuerberatung
Rechtliche laufende Beratung
Auch nach der Gründung einer Gesellschaft gibt es diverse gesetzliche Vorschriften, die es zu beachten gilt. Wir beraten Sie – ob Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft – über die für Sie geltenden Regelungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Bei Aktiengesellschaften, insbesondere bei denen die an einer Börse notiert sind, kommen umfangreiche Informationspflichten (z.B. „Ad-hoc-Mitteilungen“) hinzu.
Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von jeder Art von Gesellschafterversammlungen. Speziell bei Hauptversammlungen, die bei Aktiengesellschaften mindestens einmal jährlich stattfinden müssen, ist die gründliche Vorbereitung sehr wichtig. Denn bereits ein kleiner Fehler bei den Fristen und Formen der Einberufung kann dazu führen, dass einzelne oder sogar sämtliche Hauptversammlungsbeschlüsse nichtig sind und die Hauptversammlung wiederholt werden muss.
Wie bei allen anderen Vertragsverhältnissen kann es erforderlich werden, einen Gesellschaftsvertrag zu ändern. Wir beraten Sie zu den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen und Folgen und setzen die gewünschten Änderungen schnell und kompetent um. Fragen Sie uns, wenn Sie Unterstützung z.B. bei folgenden Änderungen benötigen:
- Änderung der Firma oder des Sitzes der Gesellschaft,
- Änderung des Unternehmensgegenstandes,
- Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen,
- Änderung der Vertretungsbefugnisse von Geschäftsführern, Prokuristen oder Gesellschaftern.
Steuerliche Betreuung
Auch in laufenden steuerlichen Angelegenheit wie Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Erstellung von Abschlüssen und Steuererklärungen werden Sie von uns unterstützt.
Umstrukturierungen, Umwandlungen von Unternehmen
Zusammen mit den Steuerberatern beraten wir Sie zu wirtschaftlich und steuerlich sinnvollen Umstrukturierungen innerhalb einer Gesellschaft (z.B. Formwechsel) sowie zu Umstrukturierungen unter Beteiligung mehrere Gesellschaften (z.B. Verschmelzung).
Ausgehend von Ihren wirtschaftlichen Zielen legen wir mit Ihnen gemeinsam die „richtige“ Methode fest und übernehmend anschließend die juristische Umsetzung. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Rössel.
Der Begriff Umwandlung beschreibt im Gesellschaftsrecht die Umwandlung der Rechtsform eines Rechtsträgers (z.B. einer OHG, KG, AG oder GmbH). Dies kann durch Spaltung, Verschmelzung (Fusion), Vermögensübertragung oder schlicht durch Formwechsel (Änderung der Rechtsform) geschehen. Die Umwandlung richtet sich meist nach dem Umwandlungsgesetz. Vor allem bei Personengesellschaften gibt es daneben Formwechsel, die unmittelbare Folge der Änderungen im Handelsregister sind, z.B. bei der Änderung des Gesellschaftsvertrages einer GbR in den einer KG. Diese unterfallen nicht dem Umwandlungsgesetz.
Übersicht zu Möglichkeiten des Formwechsels
Im Einzelnen ergeben sich folgende Möglichkeiten einer formwechselnden Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz:
bisherige Rechtsform | neue Rechtsform | Norm |
OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft | GmbH, AG, KGaA, eingetragene Genossenschaft | §§ 214, 225a UmwG |
GmbH, AG; KGaA | GbR, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH, AG, KGaA, eG | § 226 UmwG |
Eingetragene Genossenschaft | GmbH, AG, KGaA | § 258 UmwG |
Rechtsfähiger Verein | GmbH, AG, KGaA, eG | § 272 UmwG |
VVaG | AG | § 291 UmwG |
Körperschaft öffentlichen Rechts | GmbH, AG, KGaA | § 301 UmwG |
Der Formwechsel einer Societas Europaea (SE) in eine AG bzw. der einer AG in eine SE richtet sich nach der SE-VO (Art. 2 Abs. 4 SE-VO, Art. 66 SE-VO).
Nach mittlerweile allgemeiner Ansicht ist auch ein grenzüberschreitender Formwechsel über eine entsprechende, richtlinienkonforme Anwendung der §§ 122a ff. i.V.m. §§ 190 ff. UmwG rechtlich möglich.
Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang noch Änderungen in der Rechtsform einer Personengesellschaft in die einer anderen Personengesellschaft. Sie vollziehen sich nicht auf Grundlage des Umwandlungsgesetzes, sondern auf Basis des Handelsrechts durch gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen. So hält die Rechtsprechung auch bspw. die Umwandlung einer KG, einer OHG oder einer GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft im Wege des Formwechsels durch Änderung des Gesellschaftsvertrags, Abmeldung vom Handelsregister und Anmeldung zum Partnerschaftsregister für zulässig.
Mergers & Acquisitions
Verkäufe von Unternehmen und Unternehmensteilen
Wir sind Ihr zuverlässiger Berater beim Kauf oder Verkauf von Unternehmensanteilen oder von Unternehmen.
Wir beraten Sie zu den wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen und zu den juristischen Voraussetzungen. Ist der Entschluss dann gefasst, so kümmern wir uns um die Abwicklung und organisieren etwa notwendige notarielle Beurkundungen. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Marco Rössel.
Beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen unterscheidet man zwischen dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) und dem Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter (Asset Deal).
Beim Share Deal erwirbt der Käufer vom Verkäufer alle oder einige Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft. Oft handelt es sich um einen Kauf- und Übertragungsvertrag über eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung (z. B. an einer GmbH oder Aktiengesellschaft). In der Regel werden jedoch zusätzlich detaillierte Vereinbarungen darüber getroffen, inwiefern Risiken (z.B. mögliche Steuerverbindlichkeiten oder Garantiefälle) durch Käufer oder Verkäufer zu tragen sind. Die Übertragung der Gesellschaftsbeteiligungen erfolgt durch Abtretung bzw. bei verbrieften Aktien durch Übereignung der Aktienurkunden, bei Namensaktien durch Indossierung.
Bei einem Asset Deal vollzieht sich der Kauf des Unternehmens durch den Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter (engl. Assets) des Unternehmens. Hierbei werden die Wirtschaftsgüter, also Grundstücke, Gebäude, Maschinen und einzelne Verbindlichkeiten jeweils einzeln übertragen. Die Übertragung der Assets bzw. Rechte geschieht an einem vertraglich vereinbarten Stichtag. Der Übergang der einzelnen Wirtschaftsgüter erfolgt durch Einigung und Übergabe, bei Grundstücken durch notarielle Auflassung und Eintragung in das Grundbuch.
Wir beraten Sie umfassend zur Gesellschaftsgründung und anderen Themen zum Gesellschaftsrecht
Telefon 069 71672670
Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten Sie gern zur Gründung von Gesellschaften wie UG, GmbH oder auch GbR etc.. Für Gesellschaftsgründungen bieten wir Pakete zu Pauschalhonoraren an.
Hier können Sie uns mit einer Gesellschaftsgründung beauftragen.
Wir beraten Sie auch bei Umstrukturierungen oder außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern.
Haben Sie Fragen zur Gesellschaftsgründung? Wir beraten Sie gern kurz unverbindlich.
Gewerbliche Genehmigungen
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen bestimmte Gewerbe nur mit behördlicher Genehmigung ausgeübt werden. Soll das Gewerbe unter dem Mantel einer Gesellschaft ausgeübt werden, benötigt diese wie jede natürliche Person ebenfalls eine Genehmigung. Bei Neugründungen wird die Gesellschaft ohne vorliegende Genehmigung nicht eingetragen.
Wir helfen Ihnen, die notwendigen Genehmigungen möglichst schnell zu erhalten. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber den Behörden und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
Nachfolgend finden Sie eine Aufzählungen von erlaubnispflichtigen Dienstleistungen:
- Immobilienmakler,
- Anlageberatung und Anlagevermittlung,
- Finanz- und Bankdienstleistungen,
- Arbeitnehmerüberlassung (Verleihung von Arbeitnehmern),
- Bewachungsdienstleistungen,
- Kreditvermittlung.
Kooperationsverträge
Wir beraten Sie beim Aufbau von Kooperation und gestalten die Kooperationsverträge.
Die Gestaltung von Kooperationsverträgen ist schwierig, da es hierfür keine statischen Musterverträge gibt. Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen ist geprägt von unterschiedlichen Leistungen, Rechten und Pflichten.
Kooperationen gelingen nur mit fachkundiger Beratung. In der Anfangsphase sollten sich die Partner den Rat von uns als Steuerberater und Rechtsanwälte holen. Wir helfen ihnen bei den Feinheiten helfen.
Die hier aufgeführten Beispiele für Kooperationsverträge können daher nur einen ersten Anhaltspunkt bilden.
Darüber hinaus gibt es Kooperationsverträge, die eher auf die Abnahme von Leistungen gerichtet sind. Diese finden sich unter Handelsrecht und Vertriebsverträgen.